Zitat:
Zitat von Dana
Hallo, Josef!
Da wir keine Anwälte sind, ist es untersagt, Rechtsberatung zu geben, das tut mir wirklich leid.
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Na, da hätte ich aber gerne eine Quelle. Ich kenne nur Urteile, nach denen es erlaubt ist, wenn es sich nicht um eine Geschäftstätigkeit handelt. Ich kann also sehr wohl rechtlich beratend tätig sein, aber das Forum darf das nicht zum Zweck haben.
Nur beispielhaft:
http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=221
Nebenbei hängt natürlich beim Kommissionsverkauf einiges vom unterschriebenen Vertrag ab und dann noch von der Beweisbarkeit. Das abgenudelte Rad wird wohl zweifelsfrei schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein, bei SSS wird die Beweisbarkeit eher schwierig sein. Andererseits wird auch der Verkäufer nicht zwingend Lust auf eine gerichtliche Klärung mit allen Risiken haben.
In einem ähnlichen Fall wollte mir das Geschäft den Kunden zwecks Klage nicht preisgeben und hat die Kosten dann unternommen;-)