![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#10 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
|
Ich komme gerade vom Fotogeschäft, hier ein kurzes Fazit der Aussagen eines Mitarbeiters:
Bezüglich Anzahl der Auslösungen habe ich, wie er wortwörtlich sagte, "Pech gehabt". Der Link mit dem Tool für das Auslesen der Anzahl war von mir, er kann für diese Angabe keine Gewähr übernehmen. Auf meinen Hinweis, dass der Verkäufer doch wissen müsse, ob er 20.000 oder 80.000 Aufnahmen gemacht haben müsse, meinte er nur: das sei für mich zwar blöd, aber er könne da auch nichts machen. Bezüglich des Einstellrades meinte er: diese Fehlfunktion hätte ich schon im Geschäft bzw. in der Probewoche feststellen müssen - somit könne er auch da nichts mehr machen. Ein meinen Einwand, dass dieser Mangel nicht offensichtlich ist, sondern nur in gewissen Konstellationen auftritt ging er gar nicht ein. Bezüglich des SSS stellte er klar, dass er als Händler die Kamera nur in Kommission verkauft habe und er somit nichts machen könne. Er könne aber versuchen, den Vorbesitzer zu erreichen und bei diesem nachzufragen, ob er die Reparatur bezahlt oder sich an den Kosten beteiligt. Seinen Worten zufolge ist ausschließlich der Vorbesitzer dafür verantwortlich, dass die Kamera ordnungsgemäß funktioniert. Fazit: Er als Händler könne nichts machen, weil er ja nur auf Kommission verkauft hat. Er könne nur versuchen, eine Kulanzlösung mit dem Vorbesitzer zu arrangieren. Dafür benötige er aber meinen Kaufbeleg, denn sonst müsse er die Infos aus den intern abgelegten Belegen selbst raussuchen. Da ich den Rechnungsbeleg nicht mit hatte, habe ich mich vorerst einmal zurückgehalten. Ich denke aber, dass ich beim nächsten Mal etwas konkreter werden sollte ... Lg. Josef |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
|
|