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JoeJung 05.06.2013 18:25

Bitte um Rechtsberatung - Gebrauchtkauf Alpha 900
 
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ein paar Ratschläge für die Beurteilung meiner Rechtslage geben. Es geht dabei um folgendens:
Ich habe am 2. Mai 2013 eine gebrauchte Alpha 900 mit Griff (Kommissionskauf in einem ortsansässigen Fotogeschäft) gekauft. Da außer dem Ladegerät und einem Akku kein weiteres Zubehör dabei war, schien mir der Preis von 1.100 EUR in Ordnung zu sein. Die Anzahl der Auslösungen konnte der Verkäufer nicht sagen - wir ermittelten sie mit dem hier im Forum verlinkten Tool: ca. 19.500. Da innerhalb der vereinbarten Woche "Probezeit" keine auffälligen Probleme auftreten, behielt ich die Kamera in der Annahme, dass diese funktioniert.

Heute wollte ich bei der Firma Schuhmann in Linz meine Objektive feinjustieren lassen und da stellte sich bei der Standardüberprüfung heraus, dass der Antishake kaputt und das hintere Einstellrad verschlissen ist. Im Rahmen dieses Checks kam auch die richtige Anzahl der Auslösungen ans Tageslicht: es sind nicht 19.500 sondern an die 85.000 (in der Zwischenzeit muss der "öffentliche" Zähler zurückgesetzt worden sein). Herr Mayr von der Firma Schuhmann meinte, dass ich bei einer derartigen Auslösungszahl auch damit rechnen muss, dass sich innerhalb der nächsten 10 bis 20.000 Auslösungen der Verschluss verabschiedet. Er sagte mir auch, dass ein Fotografieren mit dem kaputten Antishake nicht viel Sinn macht, weil der Sensor nicht korrekt ausgerichtet ist.

Ich kann definitiv ausschließen, dass mir die Kamera heruntergefallen ist oder dass sie durch mich einen starken Stoß abbekommen hat. Ich kann aber auch nicht beweisen, dass der Antishake schon beim Kauf defekt war (sonst hätte ich sie nicht gekauft).

Jetzt meine Frage: gibt es für mich noch irgendwelche Möglichkeiten, dass ich die Kamera zurückgeben kann oder dass ich zumindest nicht für die vollen Reparaturkosten (in etwa 400 EUR) aufkommen muss?

Lg. Josef

aidualk 05.06.2013 18:32

Warum sprichst du nicht mit dem Fotogeschäft darüber?

P.S.: Die A900 hat noch, im Gegensatz zu den neueren Kameras, im Sucher unten rechts die Funktionsanzeige für den Anti-Shake. Das sollte eigentlich auffallen wenn dieser defekt ist.

konzertpix.de 05.06.2013 18:46

... und ergänzend dazu sagte Sony weit mehr mögliche Auslösungen an, was ich bei meiner A900 mit über 130.000 fehlerfreien Auslösungen auch bestätigen kann.

Dana 05.06.2013 19:07

Hallo, Josef!

Da wir keine Anwälte sind, ist es untersagt, Rechtsberatung zu geben, das tut mir wirklich leid.

Ich kann dir nur ebenfalls dazu raten, mit dem "Schadensbericht" von Schumann (den du hoffentlich hast oder kriegen könntest) zu deinem Händler zu gehen und diesen vorzulegen. Dann freundlich fragen, was man machen könnte und was sie bereit wären zu tun. Das hilft meist mehr als ein Herumgedonnere.

Bronko 05.06.2013 19:09

Kannst Du für die Reparatur des AntiShake, nicht von deinem Gewährleistungsrecht dem Verkäufer gegenüber gebrauch machen?

About Schmidt 05.06.2013 19:13

Ich würde mit dem Fotohändler reden und sehen, ob er sich evtl. an den Reparaturkosten beteiligt. Selbst wenn der Verschluss in 2-3 Jahren kaputt geht, sollte es die Reparatur wert sein.

Gruß Wolfgang

DonFredo 05.06.2013 19:18

Lest ihr auch das Eingangsposting :?: :?: :?:


Zitat:

Kommissionskauf in einem ortsansässigen Fotogeschäft
Das ist ein Kauf von Privat an Privat, weil der Fotohändler bei Kommission-Verkäufen kein Eigentum erwirbt und nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler auftritt.

About Schmidt 05.06.2013 19:22

Dann muss er halt den Vorbesitzer fragen, wenn es so besser beliebt. ;)

Sorry, komme gerade aus der Narkose (kein Scherz) daher funktioniert mein Bordcomputer noch nicht so recht. :lol:

Gruß Wolfgang

Pollux58 05.06.2013 19:38

Hallo,

tja so würde ich es auch machen, versuchen mit dem Vorbesitzer in Kontakt zu kommen um eine Teil-Kostenübernahme auszuhandeln, ob er sich dazu bringen läßt wird eine andere Sache sein, die wir ja dann bestimmt hier zu lesen bekommen.

Persönlich mache ich vor derartigen Einkäufen einen großen Bogen, hilft Dir zwar nichts aber mal sehen vielleicht ist es ja weniger dramatisch.

Grüße, Maik

whz 05.06.2013 19:38

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 1453436)
Lest ihr auch das Eingangsposting :?: :?: :?:




Das ist ein Kauf von Privat an Privat, weil der Fotohändler bei Kommission-Verkäufen kein Eigentum erwirbt und nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler auftritt.

Hier gilt österreichisches Recht: § 922 ABGB.

@ Josef: du hast eine PN! :D


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