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Alt 07.06.2013, 15:57   #15
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Tschuldigung, aber das ist ein Blödsinn. Die Übergabe der Ware und die Annahme des Geldes reichen für einen gültigen Kaufvertrag ( konkludente Handlung). Dann kann man zwar über den Inhalt streiten, und der Richter nimmt im wesentlichen das, was bei solchen Verträgen üblich ist, als abgeschlossen. Und wenn dann noch so ein Papier existiert, dann wird er das als Basis nehmen. Ohne Papier ist aber auch von der normalen Gewährleistung auszugehen.
Im konkreten Fall wird Gewährleistung nicht ausgeschlossen, sondern definitiv zugesichert. Eigentlich dumm vom Verkäufer, das zu akzeptieren. Das ist auch nicht abstreitbar. Als Zeugen unter Wahrheitspflicht wird der Händler sich auch zu einem Datum bekennen. Und eine Behauptung, dass die Kamera schon vor 6 Monaten verkauft wurde, halte ich angesichts der Wahrheitspflicht als absurd.
Somit würde ich das, nachdem du ja auch noch versichert bist, einem guten Rechtsanwalt über geben. Der schreibt dann den Händler und nachdem dieser die Identität der Verkäufers rausgerückt, den an. Wenn dann die Einsicht nicht kommt, dann gibt halt ein Zivilverfahren mit hoher Erfolgsaussicht.

Nebenbei, ein RA wird den Händler auffordern, Name, Verkaufsdatum usw. Im Sinne einer klaren Beurteilung mitzuteilen. Weigert sich der Händler, kommt das bei Gericht nicht sehr gut an, da er ja offensichtlich was zu verbergen hat ( hat er den versteuert oder kassiert er vielleicht schwarz). Also wird er wohl irgendwas schreiben, bevor er selbst in die Bredoullie kommt. Es ist seine Haftung ja nicht ausgeschlossen. Vor allem hat er ja als Bevollmächtigter den Eindruck erweckt und auch im Vertrag nirgends ausgeschlossen, dass die Ware in Ordnung sei. Da gabs ja Beispiele im Thread. Also wird sich eine Klage wohl auch gegen ihn richten. Aber wie schon gesagt, jetzt wird es Zeit für einen RA, bevor du einen Fehler machst.

Und du hast in den 6 Monate nicht die Beweis Pflicht, also brauchst da gar nicht raten. Sie müssen dir beweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war. Das ware denkbar, wenn der Verkäufer die Kamera damals fachmännisch prüfen hätte lassen oder selbst nachvollziehbar und protokolliert geprüft hätte.

Geändert von mrieglhofer (07.06.2013 um 16:10 Uhr)
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