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#21 | |
Registriert seit: 03.02.2007
Ort: Braunschweig
Beiträge: 264
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Zitat:
Für mich bleibt es ersteinmal klar ein Betrug. Unabhängig davon, was für juristische Folgen das mit sich bringt. Der Verkäufer hat in der Beschreibung ganz klar eine Täuschung beabsichtigt. 1. Artikelüberschrift ist falsch 2. Artikelbeschreibung falsch 3. Verkaufskategorie falsch (Zubehör wäre durchaus korrekter gewesen, wobei so ein Müll garnicht versteigert gehört...) 4.... Bei einer mutwilligen Täuschung ist für mich der Kaufvertrag auch vom Käufer nicht einzuhalten (ohne das juristisch begründen zu können). Ich glaube, ich stelle gleich ein Ebay Angebot ins Netz: Verkaufe Porsche 911 Baujahr 2008 für 10000€ mit allen technischen Daten. Im letzten Satz ganz klein dann noch den Hinweis: Sie bieten auf einen Porsche 911 Carrera S 997 Modell 2008 Maßstab 1:24 Frei nach dem Motto: Wer nicht lesen kann, ist klar im Nachteil! |
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