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#31 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Sorry, aber das ist juristisch kein Betrug (nur umgangssprachlich) und außerdem mangelt es dem ganzen auch an echtem Streitwert sowie öffentlichem Interesse.
Es mag ja sein, dass Euch das persönlich nahe geht, aber juristisch seht ihr mit Euren Ansätzen kein Land; bestenfalls noch mit versuchter Täuschung, selbst die arglistige Täuschung wird kaum nachzuweisen sein. Einziger Weg wäre die Einschaltung von Ebay, aber das, äh, nun ja, ist wohl auch lachhaft.
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Gruß, Michael |
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#32 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.419
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Das würde ich so nicht unterschreiben. Wenn der sich nur unklar ausgedrückt hätte, a lá "Handy OVP + Displayschutz", gäbe ich Dir Recht. Er hat aber im Auktionstext gesagt "Handy + Displayschutz + OVP" (wenn ich das richtig in Erinnerung habe). Das "+" macht hier die Musik. Ich bin als juristisch vorbelasteter Mensch gewohnt, mich nicht allzuweit aus dem Fenster zu lehnen. Hier würde ich den Anfangsverdacht eines Betruges aber nicht als zu weit hergeholt ansehen. Auch wenn der Verkäufer ganz unten seine Beschreibung korrigiert (nicht präzisiert, die obere ist schlicht falsch), ist die Absicht doch ersichtlich. Man kann zumindest trefflich drüber streiten. Ich ärgere mich auch immer ein wenig, wenn hier sofort ohne entsprechenden Hintergrund ahnungslos mit der Strafrechtskeule gewunken wird, hier ist es m.E. zumindest diskutabel.
Zitat:
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#33 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Naja, er erklärt im eigentlich relevanten Text mehrfach (!), dass es nur die Verpackung ist.
Dass in der Überschrift "+" verwendet wird, muss sich nicht als "und"-Verknüpfung deuten lassen. Zumindest ließe sich an Hand etlicher anderer Auktionen das "+" als schmückendes Zierat bezeichnen ("+++A900+++" etc.). Zudem ist der Titel quasi eine Schlagzeile und als Eyecatcher wirksam. Insofern muss hier noch keine umfänglich korrekte Information stehen. Ansonsten wäre auch jedes zweite Werbeprospekt im Briefkasten strafbar. Ich halte das hier für - wie Du auch - sehr bedenklich und moralisch verwerflich, aber ich sehe genügend Erklärungsmodelle, wie man juristischen Vorwürfen begegnen kann. Ich glaube nicht, dass ein Verfahren überhaupt angenommen werden würde, und selbst wenn, glaube ich nicht an einen Erfolg.
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Gruß, Michael |
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#34 |
Registriert seit: 23.01.2008
Ort: Hohenlohe-Franken
Beiträge: 753
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Von dem Verkäufer mag man halten, was man will, aber der Käufer ist einfach nur dämlich. Wer Geschäfte abschließt, ohne sich vorher genau zu informieren (und es steht ALLES im Text), ist selber schuld. Die Verantwortung für alles und jedes einfach auf andere (in diesem Fall auf den Plattformbetrieber) abzuwälzen, kann nun wirklich nicht Sinn der Sache sein. Wir wollen doch mündig sein, oder? Dann sollten wir das auch mit allen Konsequenzen tun. Sorry, aber mit solchen Käufern habe ich kein Mitleid!
![]() Greets, speedy |
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#35 |
Registriert seit: 09.02.2006
Beiträge: 255
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#36 |
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#37 |
Registriert seit: 23.01.2008
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#38 |
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#39 |
Registriert seit: 23.01.2008
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#40 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ich habe weiter oben schon geschrieben, wie mein Vater mal bei ebay reingefallen ist. Mitte 70, vielleicht 1-2 mal im Jahr auf der ebay-Seite, keine Ahnung von den Gepflogenheiten und Fallstricken dort, und schon war es passiert.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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