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#18 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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das ist das Problem - was der Laie für rechtens oder rechtswidrig hält, spielt keine Rolle, wenn es nicht stichhaltig nachgewiesen werden kann.
Der Titel zur Erregung von Interesse und Aufmerksamkeit ist zwar problematisch, stellt aber in Zusammenhang mit dem Text keinen Verstoß dar. Die Einfügung der iphone-Beschreibung durch den Ebay-Automatismus ist dem Einsteller nicht unbedingt anzulasten, da die Formulierungen und Angaben nicht von ihm stammen. Die Einstellung in die Kategorie lässt sich auch zurückweisen, da es keine wirklich passende Kategorie für den Artikel gibt (Zubehör ist der Karton auch nicht wirklich). Einzig die erwähnten Formatierungen im Text geben einen Ansatz. Aber selbst hier ist das schwierig, weil die Formulierungen eindeutig sind. Klar, der Gesamteindruck hinterlässt ein eher, äh, "zwiespältiges" ![]() Letztlich stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass das auch im Großen und Ganzen einigermaßen ok ist. Der Großteil der Auktionen läuft gesittet und problemlos ab; wer in der Zwischenzeit noch nicht verstanden hat, ebay-Auktionen zu lesen, glaubt wahrscheinlich auch noch die Texte der Urlaubskataloge. Schade um den, aber ein wenig auf Zack musste man schon immer sein. Etwas grundsätzlich Neues sind die Abzocken bei ebay ja auch nicht. Auf alle Fälle immer wieder interessant anzugucken...
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Gruß, Michael |
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