Zitat:
Zitat von s2krevs9k
[1] Bin ich froh, dass ich in der Schweiz lebe.
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[2] Ist vielleicht für die Deutschen im grenznahen Gebiet auch mal ein Argument, ihr Equipment in der Schweiz zu besorgen
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Zu [1]:
Zu [2]: Da wäre ich vorsichtig. Die gesetzliche Gewährleistung ist kürzer als in der EU, lediglich die Herstellergarantien können länger sein. Trotzdem ist man davon abhängig, was Sony als "Fehler" ansieht. Bei Computers hat man z.B. eher kürzere Gewährleistungen in der Schweiz - also aufpassen.
Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht: Warum lässt man sich denn während der ersten sechs Monate überhaupt auf das Spielchen mit Reparatur ein?
Nach §439 kann ich die Ware zurückgeben und die Lieferung einer fehlerfreien Ware verlangen:
Zitat:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
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Also rein ins Geschäft und umgetauscht. Wenn der Verkäufer nicht will, lästig fallen bis er nachgibt. Das habe ich schon öfters so durchgezogen. Beliebt macht man sich so nicht, das ist klar.