Bin ich froh, dass ich in der Schweiz lebe. Für solche Eskapaden wie die von aidualk beschriebenen hätte ich keine Nerven!
Ich habe beim Kauf meiner A99 eine Herstellergarantie von 4 Jahren erhalten (die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung wie in Deutschland gibts bei uns so nicht). Wenn etwas mit der Kamera nicht stimmen sollte, geht sie via meinem Fachhändler an Sony Schweiz zur Reparatur (die Reparatur ausführen wird wohl ein zertifizierter Untervertreter). Sollte keine Reparatur möglich sein, wird das Teil ersetzt, punkt - da lasse ich nicht lange mit mir reden.
Der gekaufte Artikel hat bis zum letzten Tag der Garantiefrist einwandfrei zu funktionieren, andernfalls hat der Hersteller für eine einwandfreie Reparatur oder Ersatz zu sorgen (gilt natürlich nicht für Funktionsstörungen infolge von falscher Handhabung oder äussere Beschädigungseinwirkung). Dasselbe gilt auch für alle sonstigen Elektronikartikel (wie z.B. auch die Objektive, Blitze, etc.), hier ist vom CH-Gesetzgeber eine Mindestgarantie von 2 Jahren vorgeschrieben, egal bei welchem Händler gekauft und auch selbst dann, wenn dieser in seinen AGBs nur 12 Monate Garantie eingetragen hat.
Ist vielleicht für die Deutschen im grenznahen Gebiet auch mal ein Argument, ihr Equipment in der Schweiz zu besorgen, auch wenn man bei korrekter Verzollung den preislichen Währungsvorteil (Elektronikartikel sind in der Schweiz oftmals deutlich günstiger als im EU-Raum) grösstenteils wieder verliert. Der Vorteil des offensichtlich besseren Garantieschutzes ist aber nicht von der Hand zu weisen.
Geändert von s2krevs9k (17.04.2013 um 12:45 Uhr)
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