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Alt 08.02.2012, 08:45   #10
looser
 
 
Registriert seit: 27.10.2003
Ort: D-Hildesheim
Beiträge: 2.681
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Aber euch ist schon klar, dass ihr mit Sony und Geissler eigentlich nur aus der freiwilligen Garantie von Sony Rechte habt. Und da ist mir nicht bekannt, ob irgendeine Terminzusage oder ein Austausch oder was immer zugesagt ist. Dies bedeutet, dass ihr eigentlich nichts machen könnt als lästig zu sein.
Wieso? Sehe ich das jetzt falsch? Das 1. Jahr greift doch die gesetzliche Gewährleistung. Der Gesetzgeber geht in dieser Zeit davon aus das der Fehler schon beim Erwerb der Wahre vorhanden war. Danach währe der Kunde zuständig das zu beweisen( Beweisumkehr). Die letzten Fälle hier sind doch alle noch kein Jahr alt.

Ich finde das schon dreist was da abgezogen wird. Wenn Tauschgeräte da sind sollte auch getauscht werden...
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