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Alt 08.02.2012, 10:34   #11
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von MM194 Beitrag anzeigen
Leider ja! gesetzliche Gewährleistung sogar 2 Jahre, aber Beweislastumkehr schon nach 6 Monaten. Sprich, der Käufer muß nach 6 Monaten beweisen das die Ware schon beim Kauf defekt war.
Es genügt, wenn die Ursache für den späteren Ausfall schon beim Kauf gegeben war, z.B. Bauteilfehldimensionierung. Bei der hohen Ausfallzahl der Einstellräder an der a700 sehe ich da gewisse Chancen für den Käufer.
Zitat:
Zitat von MM194 Beitrag anzeigen
Da ist natürlich ab Monat 7 die freiwillige Garantie von Sony bedeutend besser!
Das ist noch die Frage, denn freiwillige Leistungen sind nur schwer einforderbar.
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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