Zitat:
Zitat von *thomasD*
Rückgabe wird wohl keine Option sein. Zum einen sind die Abgaswerte vom NOx in keinem Kaufvertrag (wie schon geschrieben), zum zweiten ist eine Rückgabe nur bei einem gravierenden Mangel möglich, wenn Nachbesserung nicht möglich ist. Ob dies nun ein gravierender Mangel ist dürfen die Rechtsgelehrten diskutieren.
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Wie schon geschrieben, ist das falsch. Selbstverständlich sind diese Abgaswerte indirekt Teil des Kaufvertrages. Die Mengen sind in den EU Normen festgeschrieben und für Euro5 oder Euro6 ist ein bestimmter Grenzwert festgeschrieben. Wenn der jetzt plötzlich nicht mehr erreichbar ist, weil festgestellt wird, daß die Motorsteuersoftware illegal ist, dann fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Und da an der Eigenschaft eine ganze Menge hängt, unter anderem die Steuereinstufung, ist auch Rückgabe eine Option. Das wird vielleicht in Deutschland schwerer durchzuboxen sein, als in Amerika, aber vor Gericht und auf hoher See ...
Und die andere Optimierungsrichtung mit weniger Leistung, um die Schadstoffwerte zu erreichen, wird sicher auch kein Kunde einfach so akzeptieren. Den guten alten Golf gibt es in drei Dieselmotorisierungen mit aktuell 110, 150 und 180 PS. Unabhängig von der Frage, ob 110 PS als Einstiegsmotorisierung sinnvoll sind: Die Preisunterschiede zwischen den Motorisierungen sind rund 3000€. Wenn mein Auto hinterher zwar die Schadstoffwerte erfüllt, aber weniger Leistung hat, so kann ich das nahezu 1:1 in Wertminderung umrechnen - 10PS = 1000€. Wenn das kein gravierender Mangel ist, weiß ich es auch nicht.