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Alt 05.12.2012, 14:06   #11
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Das ist reine Fiskalpolitik und hat nichts mit einem realen Wertverlust zu tun, der kommt erst wieder beim Verkauf zum Tragen. Dann schreibst Du den buchhalterischen Restwert ab.
Dem Staat ging es nur um die Streckung von Aufwendungen, das ist für ihn eine bequeme Zwischenfinanzierung.
Das ist mir auch klar ;-) - trotzdem richten sich die Zeiten zumindest grob nach einer denkbaren wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Das ganze ist sowieso Schmarrn wenn nie eine Gewinnerzielungsabsicht hinter einer Anschaffung steckte (was für die meisten DSLR-Konsumenten zutreffen dürfte). Denn letztlich entscheidet die Rentabilität - wenn durch die Kamera mehr Einnahmen (inkl. Verkauf der Kamera) erzielt wurden als sie insgesamt gekostet hat, dann ist alles in Ordnung.

Mir ging es eigentlich eher darum, dass bei diesen "Verlustrechnungen" immer der ursprüngliche Neupreis oder gar der Neupreis des Ersatzgeräts als Grundlage gegenüber dem Verkaufspreis genommen wird; so als ob die Kamera ein zeitloses Ding ist. Das ist eben nicht sonderlich sinnvoll. Bei Autos macht das doch auch keiner; der größte Wertverlust findet da auch im ersten Jahr statt. Es macht doch keinen Unterschied ob man sich nach ein paar Jahren das Folgemodell (weil mehr Features) neu kauft oder durch einen Systemwechsel eine Kamera eines anderen Systems. Das ärgerliche bei einem Systemwechsel ist ja nicht, dass die alte Gebrauchtkamera weniger bringt als das neue Modell im Zielsystem, sondern das man sich auch von Ausrüstung trennt, die man ansonsten nicht durch neuere Stücke ersetzen müsste. Wechselt man dort von Gebraucht nach Gebraucht kann das aber auch aufgehen.

Der Knackpunkt beim Systemwechsel ist also immer der Verkauf von Dingen mit welchen man an und für sich zufrieden war. Bei dem Zeug das einen nur geärgert hat sehe ich kein Problem.

Geändert von Neonsquare (05.12.2012 um 14:09 Uhr)
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