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#27 | |
Registriert seit: 21.07.2008
Beiträge: 273
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Zitat:
Stell dir mal vor du möchtest ein Objektiv verkaufen. Das noch wie neu ist weil du es gehütet hast wie deinen Augapfel. Und nun bekommst du die Möglichkeit eine Originalverpackung zu kaufen und damit den Erlös deines Objektivs zu erhöhen. Nicht weil du schreibst, dass es original verpackt ist, sondern tatsächlich schreiben kannst mit OVP. Ich kann mir halt vorstellen, das es die hervoragenden Qualität und die vorzügliche Behandlung des Objektives unterstreicht wenn der originalkarton sogar noch vorhanden ist. Oder was sollte der Grund sein warum Händler und Privatleute ausdrücklich dazu schreiben, das die OVP noch vorhanden ist?!? @ Roland Wie stellst Du das an, dass sämtliche Konten und Kreditkarten gesperrt werden? Also innerhalb kürzester Zeit? die Mühlen des Gerichts mahlen langsam bis du einen Titel bekommst oder nicht? Ich meine das BGB lesen und das recht des BGB bekommen, da können schon mal ein paar Monate vergehen.
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MfG tomdus Geändert von tomdus (16.12.2009 um 09:33 Uhr) |
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