Zitat:
Zitat von walter_w
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht.
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Was im Grunde genommen auch korrekt ist. Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung, auch wenn es natürlich dem Geschädigten weh tut, wenn er das hört. Theoretisch hätte eine andere Person am selben Ort zeitgleich das gleiche Bild aufnehmen können.
Wirksam wäre dann nur ein Dataglyph im JPEG, das quasi unsichtbar in das Bild gewebt ist. Dann könnte man rechtssicher den Diebstahl beweisen.
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Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule