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Zitat von turboengine
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Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen...
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Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen. Auch die EXIF waren nicht entscheidend.
Die Verfahrenskosten hätten den Streitwert überstiegen, sodass auf eine Klage verzichtet worden ist. Wir hätten
beweisen müssen, dass mein Bild unkorrekterweisen verwendet wurde.
Meine Nichte (Berufsfotografin) war zufälligerweise in Paris unmittelbar beim Brandausbruch der Kathedrale direkt vor Ort und ihre Bilder gingen um die Welt. AP musste mehrere Prozesse führen gegen Agenturen und Medien, welche die Bilder skrupellos kopierten. Dies hätte sie als Einzelperson nie machen können.