Zitat:
Zitat von turboengine
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen.
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nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend. Wo Du Recht hast, ist die Sache mit der Pfeife - nur kann man da in der Beurteilung durchaus danebenliegen
Zitat:
Zitat von turboengine
Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?
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wohl kaum, aber das kann man leicht unterstellen, wenn man getriggert ist, gell?