Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder Bilderklau
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.04.2023, 21:10   #1
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von Crimson Beitrag anzeigen
nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend.
Zitat:
Zitat von HoSt Beitrag anzeigen
Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen
Ihr zwei seid schon besonders nette Forumskollegen Canceln als Lebenszweck…

In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Und bei einem solchem einzigartigen Bild reicht selbstverständlich das RAW aus um seine Urheberschaft auch schon eines einzelnen Bildes zu beweisen. Ein einfaches Bild des Eiffelturms gehört nicht dazu.

Zitat:
Zitat von Kurt Weinmeister Beitrag anzeigen
Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
__________________
Viele Grüße, Klaus

Geändert von turboengine (03.04.2023 um 21:17 Uhr)
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 03.04.2023, 21:52   #2
HoSt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Idstein
Beiträge: 3.929
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann.
Toll...

Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
Zitat:
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?...tbilder@Bilder
Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) sind Fotoaufnahmen (Bilder) mit individuellem Charakter. Der Fotograf eines Lichtbildwerkes (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) ist Urheber. Sein schöpferisches Handeln (z.B. Auswahl des Aufnahmeorts, des Kameratyps, eines bestimmten Filters, eines bestimmten Objektivs) wird durch die Urheberrechte geschützt.
Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind, fallen nicht unter die Urheberrechte. Bilder ohne gewisse Gestaltungshöhe sind Bilder, bei denen der Fotograf sich keine detailierten Gedanken über die Bilderaufnahme macht, z.B. Schnappschüsse, Zufallsbilder. Fotos (Bilder) ohne schöpferische Gestaltungshöhe werden durch § 72 UrhG@ geschützt. Diese Vorschrift verweist auf die entsprechende Anwendung der für Lichtbildwerke geltende Regelungen im Teil 1 des Urhebergesetzes. Daher finden bei Lichtbildern die Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte entsprechend anwendbar (siehe unten Lichtbilder).
__________________
Grüße aus dem Taunus
Holger

Kritik und Kommentare zu meinen Bildern sind immer wollkommen, auch im Bildercafé
HoSt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2023, 22:11   #3
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
Zitat:
Zitat von HoSt Beitrag anzeigen
Toll...

Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
Ich habe nichts anderes geschrieben.

Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?

Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…
„…solltest Du mal…“

Was willst Du denn sagen? Was ist der Punkt?
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2023, 22:52   #4
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Vielleicht prüfen die Schweizer Kollegen einmal, ob ihre Erfahrungen sich auf deutsches und EU-Recht übertragen lassen.

Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.

LG, Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2023, 09:28   #5
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Anaxaboras Beitrag anzeigen
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
Genau diese Vorgehensweise habe ich mehrfach benutzt und jedesmal Erfolg gehabt - meist Gewinnung eines neuen Abnehmers mit üblichen Nutzungsrechten. Zumindest wurde immer das Bild von der Seite genommen...
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 04.04.2023, 10:22   #6
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
[QUOTE=Anaxaboras;2272511
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
LG, Martin[/QUOTE]

Diese Vorgehensweise würde ich auch machen, wenn ich keinen Rechtsschutz habe.
Und als "gebranntes Opfer" welches schon einmal beklaut wurde, hätte ich eine RV abgeschlossen, um künftig gewappnet zu sein.
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2023, 10:41   #7
Fuexline
 
 
Registriert seit: 28.04.2015
Ort: Remseck-Aldingen
Beiträge: 2.995
Wieso muss man hier überhaupt rum debattieren? Wenn ich zwei gelbe Autos irgendwo abstelle und einer fährt es einfach ist es Diebstahl, wer Bilder klauen muss hat meist eh kein Geld, wird beim erwischt werden und "DUDU" sagen einen auf neuen Kunden machen und sich dann genau noch einmal melden, in der Hoffnung keinen Schaden aus der Sache zu haben.

da nehm ich lieber einmal die X EUR, und baue mir den Ruf als jemanden auf der gleich hart durchgreift, immer diese rumlamentieren, hätte, könnte sollte, braucht man sich nicht mehr wundern wieso dieses Land so weichgespült ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.

der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.
__________________
meine Webseite
PS zu all meinen Angeboten gilt Privatverkauf, keine Rücknahme oder garantien
Fuexline ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2023, 12:30   #8
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
Zitat:
Zitat von Fuexline Beitrag anzeigen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.
der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.

Deine neue Signatur passt ja wohl gar nicht zu Deinen Zeilen
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2023, 12:32   #9
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
Zitat:
Zitat von Fuexline Beitrag anzeigen
wieso dieses Land so weichgespült ist.
Es steht jedem in diesem wunderbaren Land frei, auszuwandern.
__________________
freundliche Grüsse, Hermann

Geändert von Dornwald46 (04.04.2023 um 19:20 Uhr)
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2023, 23:16   #10
Kurt Weinmeister
 
 
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.648
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
Wir sind beide keine Anwälte. Aber Du kannst Abmahnen; das ist ein zivilrechtlicher Prozeß oder Du kannst einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Das wiederum ist ein strafrechtlicher Prozeß (Diebstahl).

Ich würde ja mit denen erstmal reden. Eskalieren kann man dann ja immer noch.
__________________
Das Leben ist eine Illusion, hervorgerufen durch Alkoholmangel (Bukowski).
Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule
Kurt Weinmeister ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal wieder Bilderklau


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:06 Uhr.