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Zitat von amateur
Nunja, das einfachste wäre erst einmal, wenn ich die Stromkosten 1:1 abrechnen könnte und müsste. Der extra Zähler für zuhause könnte vom AG komplett bezahlt werden, alle Ladungen an kommerziellen Säulen geben ohnehin elektronische Belege.
Stephan
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Du wirst es kaum glauben, dem steht nichts entgegen. Der AG kann auch eine Wallbox bezahlen, sie muss nur in seinem Eigentum bleiben, wenn der Arbeitnehmer nichts versteuern soll (*). Wie beim Tanken muss damit gerechnet werden, dass die Gesamstladeleistung mit der km-Leistrung abgeglichen wird. Die Pauschalen sind eine zusätzliche Vereinfachung, keiner wird gezwungen sie anzuwenden.
Hans
(*) Mit der Versteuerung eines geldwerter Vorteils kann einem der Arbeitgeber alles zukommen lassen und oft auch günstig pauschalversteuern, die nachstehend aufgeführten 175 € sind vermutlich schon die Steuerlast die dann auf den AN überwälzt werde kann bei dieser Möglichkeit. Als Anwort auf den Beitrag von amateur wie er es gerne hätte, habe ich diese Möglichkeit nicht erwähnt.