Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Und selbst wenn, für Ermittlungen ist normal immer noch ein Richter zuständig und nicht wild gewordene Geheimdienst Leute.
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Naja, für
Ermittlungen ist die Polizei zuständig. Für
Überwachung und Abhören benötigt diese eine Genehmigung von einem zuständigen Richter.
Der Bundesnachrichtendienst ist übrigens vor allem für die
Auslandsaufklärung zuständig. Im Inland ist der Verfassungsschutz für die "Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland" zuständig. Dieser hat im übrigen explizit
keine polizeilichen Befugnisse.
Daneben gibt es noch den Militärischen Abschirmdienst, dessen Aufgaben allein im direkten Umfeld der Streitkräfte zu suchen sind.