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Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Ich verfahre rein praktisch so, dass ich beginne zu fotografieren, dann anspreche, mich unterhalte und dann noch ein bischen fotografiere.
Ich frag grundsätzlich nach ner Mailadresse und sende die Bilder zu. Dafür darf ich dann zeigen. Das erfrage ich manchmal ausdrücklich, manchmal nicht und machs einfach. In der Demo ist das Grenzfrage, keiner hat ne ganz eideutige Antwort wo Grenzen liegen. Ist wirklich vom Bild abhängig. Aber die Kunst- und Reportagefreiheit bieten hier hervorragendne Argumente wenn es wirklich mal zu Schwierigkeiten kommen sollte. :-) Zitat:
Polizei = Teil der Exekutive ist richtig. ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-) Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch. Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen. Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher. Geändert von simply black (26.07.2011 um 14:00 Uhr) |
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