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#11 | |
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 554
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Zitat:
ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt. also, der Gesetzgeber will meistens ein bestimmtes verhalten unterbinden. Und das versucht er so klar und all gemeingültig festzulegen. zb. der Grund warum es das Gesetz mit dem Recht am eigenen Bild gibt ist das Bilder vom Frisch verstorbenen Biskmarkt gegen dem Willen seiner Erben und so weiter veröffentlicht worden sind. So etwas sollte in Zukunft verhindert werden. das mit dem Juristen die auch nichts wissen stimmt, meist gibt es nicht nur ein Gesetz welches zu beachten ist sondern eine reihe und dann noch einiges an Verordnungen Kommentaren Legaldefinitionen und der gleichen. zb. Was ist eine "zur Schau Stellung" und wann ist es keine. bzw wann kann man welchen § in der Praxis wie anwenden, das ist es was die Juristen eben lernen, und nicht nur auf der Uni sondern eben in der Praxis. aber was uns alle beruhigen sollte, in der Street Photograpy (und das ist ja der Knackpunkt) spielt das alles (noch) keine wirkliche rolle, wie gesagt in der Praxis nicht in der Rechtstheorie und in den Foren. Oder habt ihr Urteile gefunden bei denen es eben um Street Bilder geht (in Deutschland) Ich nicht. ach noch was, Was ich festgestellt habe ist, das wenn man das Logo Abklebt man viel unauffälliger wirkt und ich vermute auch Harmloserer (hilft vielleicht nicht wenn man mit einem Riesentele durch die Stadt läuft)
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Mostly Harmless... |
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