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Alt 03.08.2011, 16:13   #11
h_Till_w
 
 
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 554
Zitat:
Zitat von Sofian Beitrag anzeigen
Ob das wirklich ein Problem ist bezweifel ich, siehe unten.



Sorry das ist Humug

Die Juristen tun sich nicht schwer, weil es seltsam klingt sondern, weil deutsche Gesetzestexte in der Rege auslegbar sind. Dort wiederum gibt es in der Rechtstheorie verschiedene Möglichkeiten Recht auszulegen (z.B. rein wörtlich, induktiv, deduktiv etc.)

Wie exakt ein Gesetz definiert ist, kommt auf das einzelne an. Die meisten Gesetze sind eben nicht sehr exakt formuliert, da sie auf Auslegung bewusst ausgerichtet sind. Der Gesetzgeber hat das ziemlich clever gemacht, um nicht jedes Jahr die Gesetze ändern zu müssen, wenn die Welt sich verändert (siehe Medienrecht) sondern mittels Rechtsprechung Recht fortzuschreiben und Recht zu konkretisieren

Insofern hat gerade das Thema etwas "veröffentlichen" sicher seit Durchdringung des Internets in alle Haushalte eine ganz andere Qualität und wird vor Gericht dadurch eventuell anders bewertet als 1995.

Was ich verdeutlichen wollte (und wieder versuche) selbst Volljuristen können im Dunkeln tappen, wenn es sich nicht um ihr Spezialgebiet handelt. Denn um eine echte Einschätzung zu haben, nützt es nichts ins KuG zu schauen und im Netz zwei, drei Blog Diskussionen zu lesen, sondern einen Spezialisten zu fragen respektive aktuelle BGH Rechtsprechung zu dem Thema sich genehmigen =)

ich habe mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt.
also, der Gesetzgeber will meistens ein bestimmtes verhalten unterbinden. Und das versucht er so klar und all gemeingültig festzulegen.

zb. der Grund warum es das Gesetz mit dem Recht am eigenen Bild gibt ist das Bilder vom Frisch verstorbenen Biskmarkt gegen dem Willen seiner Erben und so weiter veröffentlicht worden sind. So etwas sollte in Zukunft verhindert werden.



das mit dem Juristen die auch nichts wissen stimmt, meist gibt es nicht nur ein Gesetz welches zu beachten ist sondern eine reihe und dann noch einiges an Verordnungen Kommentaren Legaldefinitionen und der gleichen.

zb. Was ist eine "zur Schau Stellung" und wann ist es keine.
bzw wann kann man welchen § in der Praxis wie anwenden, das ist es was die Juristen eben lernen, und nicht nur auf der Uni sondern eben in der Praxis.



aber was uns alle beruhigen sollte, in der Street Photograpy (und das ist ja der Knackpunkt) spielt das alles (noch) keine wirkliche rolle, wie gesagt in der Praxis nicht in der Rechtstheorie und in den Foren.
Oder habt ihr Urteile gefunden bei denen es eben um Street Bilder geht (in Deutschland) Ich nicht.



ach noch was, Was ich festgestellt habe ist, das wenn man das Logo Abklebt man viel unauffälliger wirkt und ich vermute auch Harmloserer (hilft vielleicht nicht wenn man mit einem Riesentele durch die Stadt läuft)
__________________
Mostly Harmless...
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