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Alt 26.07.2011, 14:05   #1
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Nein, wohl eher nicht.
LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)

---------- Post added 26.07.2011 at 14:12 ----------

Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
I
ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.
Völlig Richtig was du sagst. Sicherlich war es etwas zu plakativ dargestellt.
Aber da ich glaube das ein Fotograf lieber 2 Bilder löscht bevor es ärger gibt glaube ich nicht das es soweit kommt und er sie löscht wenn die Ordnungshüter da stehen.

ich jedenfalls würde mich nicht scheuen die Person solange im Auge zu behalten bis die angerufene Polizei erscheint. Und gerade im Hinblick auf Kinder dürften da alle recht sensibel reagieren
Ganz nebenbei finde ich das ein Fotograf der ungefragt Kinder als Hauptmotiv auswählt ohne vorher die Eltern zu fragen fremderzogen und fremdsensibilisiert werden muss.
Aber das dürften ja Gott sei Dank den extremen Ausnahmen sein .....
__________________
Ist die Kritik an meinem Bild so formuliert wie du/sie sie selber gerne erhalten würdest? Dann gerne her damit!
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Alt 26.07.2011, 14:19   #2
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)
Den hier meinst Du?
§ 201a [1] Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)

Was hat der denn mit der (hier besprochenen) auf der Straße aufgenommenen Person zu tun? Solltest Du den öffentlichen Straßenraum für eine "Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" halten, solltest Du noch mal drüber nachdenken.
Und die Polizei könnte auch in diesem Fall nicht die Bilder löschen, sondern allenfalls deine Kamera einziehen. Über die Rückgabe der Kamera mit oder ohne Bilder entscheidet dann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder der Richter im Strafverfahren. Die Polizei entscheidet lediglich vor Ort, ob sie die Kamera einzieht. § 201a [4] StGB.

Sollte ich Kerstin falsch verstanden haben, und es ging darum, dass sie durch Wohnungsfenster fremde Leute fotografiert ... ja dann lass ich deinen Beitrag teilweise gelten. Da sollte man wirklich vorher fragen.
Du bist kein Jurist, oder?
__________________
Gruß,
Itscha

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Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 14:23   #3
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Um es nochmal klarzustellen:
Ich hatte kein Kind fotografiert. Nicht bewusst. Nichtmal unbewusst. Ich hatte nichmal eines gesehen, ich hatte ja nichtmal die Kamera im Anschlag, sondern am Strap hängen. Und mir wäre ein Kind vermutlich aufgefallen. Also habe ich seine Bedenken ernst genommen und die Karten offengelegt. Es gab kein entsprechendes Bild.
Tatsache war aber, dass der Typ mir schlicht nicht geglaubt hat.
Also bitte keine Diskussionen über die Rolle des Vaters hier ...
__________________
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Der Klügere kippt nach
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Alt 26.07.2011, 14:28   #4
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Um es nochmal klarzustellen:
Ich hatte kein Kind fotografiert. Nicht bewusst. Nichtmal unbewusst. Ich hatte nichmal eines gesehen, ich hatte ja nichtmal die Kamera im Anschlag, sondern am Strap hängen. Und mir wäre ein Kind vermutlich aufgefallen. Also habe ich seine Bedenken ernst genommen und die Karten offengelegt. Es gab kein entsprechendes Bild.
Tatsache war aber, dass der Typ mir schlicht nicht geglaubt hat.
Also bitte keine Diskussionen über die Rolle des Vaters hier ...
Und m.E. kannst Du im öffentlichen Raum so viele Kinder fotografieren wie du willst. Solange Du die Bilder nicht ungefragt zur Schau stellst oder veröffentlichst.
Ob das im Einzelfall gewollt ist, ist eine andere Frage.
Ich jedenfalls hab nix dagegen, wenn meine Kinder auf dem Marktbrunnen sitzen und ein Eis lecken, dass irgendwelche Touristen ein Bild davon machen.
__________________
Gruß,
Itscha

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Alt 26.07.2011, 15:17   #5
norweger
 
 
Registriert seit: 22.04.2011
Ort: Norwegen
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Und m.E. kannst Du im öffentlichen Raum so viele Kinder fotografieren wie du willst. Solange Du die Bilder nicht ungefragt zur Schau stellst oder veröffentlichst.
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
Du darfst natürlich in der Öffentlichkeit fotografieren, und wenn sich die vermeintlichen Kinder auf einem Spielplatz befinden, und dieser Spielplatz ist Teil deines Bildes, das Du von einem Straßenzug aufgenommen hast, ist dieses Foto auch rechtlich vollkommen unbedenklich. Kinder hin, Kinder her.
Bei uns in Norwegen ,haben sich schon einige Fotografen Anzeigen ,von wachsamen Eltern ,durch das Fotografieren von deren Kindern eingefangen....Da ist die Polizei hier sehr sensibilisiert und handelt auch dem entsprechend....Ich wuerde mich persønlich auch Fragen (bzw nicht nur mich ,auch den Fotografen) was er auf dem z.B. Spielplatz fuer Fotos macht .....

Med vennlig hilsen

Stephan
norweger ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.07.2011, 15:31   #6
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von norweger Beitrag anzeigen
.Ich wuerde mich persønlich auch Fragen (bzw nicht nur mich ,auch den Fotografen) was er auf dem z.B. Spielplatz fuer Fotos macht .....
Wer würde das nicht.
In meinem Beispiel war aber nicht von einem Fotografen die Rede, der auf einem Spielplatz Kinder fotografiert, sondern einem, der ein Bild eines Straßenzuges macht auf dem sich auch ein Kinderspielplatz befindet.

Das kann man nun nicht vergleichen und sollte man auch nicht.

So ein Foto, wäre heute in vielerlei Augen wohl ein Straftatbestand.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 15:41   #7
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
So ein Foto, wäre heute in vielerlei Augen wohl ein Straftatbestand.
Ja, eine gewisse Schizophrenie ist schon vorhanden. Wir haben die exhibistionistischte extrovertierteste Gesellschaft ever(*1), aber das Fotografieren Fremder ist schwierig geworden.
Es ist aber halt so, dass vor 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bild um die Welt ging auf Größe eines Lottogewinns war. Heute ist das durch das Internet einfach anders.
Und keiner möchte sich und noch weniger seine Kinder ungefragt durchs Netz kursieren sehen.
Vielleicht betrifft das aber nur die Generation, die nicht mit dem Internet aufgewachsen ist., siehe *1.

bydey

Geändert von dey (26.07.2011 um 15:42 Uhr) Grund: Merde, was frü komplizierte Wörter !? ;)
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 14:44   #8
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Es freut mich das wir auf die Sachebene zurückkommen.

Kerstin ich streite ja gar nicht ab das der Typ überreagiert hat, ggf größere Probleme hatte aber du hast danach gefragt wie man sich verhält (generell).
Und da ist es schon so das man bei Kindern sensibler sein sollte als bei einem Junggesellenabschied wo jeder 1,4 Promille hat.
Also bei Kindern IMMER fragen, aber die von dir beschriebene Situ kannst du dann immer noch nicht ausschließen aber dann kippt auch meiner Meinung nach die "Schuld", also wenn du dargelegt hast SIEH HER NIX FOTO und er weitermacht fängt er an dich zu bedrängen.

Paradox finde ich das dies mehr zu werden scheint obwohl es leichter ist einem anderen auf der Strasse seine Werke zu zeigen. Wie hätte man das früher ausdiskutiert als es noch keine Displays gab :-)
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insomapi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 14:48   #9
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Es freut mich das wir auf die Sachebene zurückkommen.
Heißt das, Deine rechtlichen Behauptungen dürfen als widerlegt gelten?
__________________
Gruß,
Itscha

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Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 15:14   #10
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Heißt das, Deine rechtlichen Behauptungen dürfen als widerlegt gelten?
joah mach du mal ich weiß zwar nicht wodraus du das schließt wenn ich kerstin schreibe das ich mich freue auf die Sachebene zu kommen
Aber schienbar ist es hier so ...dann mach mal


Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
und genau das ist mein Problem. Wenn ich etwas glaube, dann schreibe ich, dass ich glaube,.........................
Das ist eine Verdrehung die schon Unverschämt ist, aber scheint hier nun so mal zu sein
Das Wort GLAUBE bezog sich wohl eindetig darauf as ich GLAUBE das jemand das löscht BEVOR ihm einer seine kamera mit nimmt. Du hattest eigentlich den Eindruck erweckt das erkennen zu können


Da auf andere Sachliche Postings hier gar nicht mehr eingegangen wird werde ich mich jetzt hier mal raushalten denn wenn man sich hier gegen Unterstellungen wehrt wird man offensichtlich gleich mir irgendwelchen Forentrolls (wenn auch unterschwellig) verglichen.
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