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Alt 26.07.2011, 15:17   #1
norweger
 
 
Registriert seit: 22.04.2011
Ort: Norwegen
Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Itscha Beitrag anzeigen
Und m.E. kannst Du im öffentlichen Raum so viele Kinder fotografieren wie du willst. Solange Du die Bilder nicht ungefragt zur Schau stellst oder veröffentlichst.
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
Du darfst natürlich in der Öffentlichkeit fotografieren, und wenn sich die vermeintlichen Kinder auf einem Spielplatz befinden, und dieser Spielplatz ist Teil deines Bildes, das Du von einem Straßenzug aufgenommen hast, ist dieses Foto auch rechtlich vollkommen unbedenklich. Kinder hin, Kinder her.
Bei uns in Norwegen ,haben sich schon einige Fotografen Anzeigen ,von wachsamen Eltern ,durch das Fotografieren von deren Kindern eingefangen....Da ist die Polizei hier sehr sensibilisiert und handelt auch dem entsprechend....Ich wuerde mich persønlich auch Fragen (bzw nicht nur mich ,auch den Fotografen) was er auf dem z.B. Spielplatz fuer Fotos macht .....

Med vennlig hilsen

Stephan
norweger ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.07.2011, 15:31   #2
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Zitat:
Zitat von norweger Beitrag anzeigen
.Ich wuerde mich persønlich auch Fragen (bzw nicht nur mich ,auch den Fotografen) was er auf dem z.B. Spielplatz fuer Fotos macht .....
Wer würde das nicht.
In meinem Beispiel war aber nicht von einem Fotografen die Rede, der auf einem Spielplatz Kinder fotografiert, sondern einem, der ein Bild eines Straßenzuges macht auf dem sich auch ein Kinderspielplatz befindet.

Das kann man nun nicht vergleichen und sollte man auch nicht.

So ein Foto, wäre heute in vielerlei Augen wohl ein Straftatbestand.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 15:41   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von alberich Beitrag anzeigen
So ein Foto, wäre heute in vielerlei Augen wohl ein Straftatbestand.
Ja, eine gewisse Schizophrenie ist schon vorhanden. Wir haben die exhibistionistischte extrovertierteste Gesellschaft ever(*1), aber das Fotografieren Fremder ist schwierig geworden.
Es ist aber halt so, dass vor 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bild um die Welt ging auf Größe eines Lottogewinns war. Heute ist das durch das Internet einfach anders.
Und keiner möchte sich und noch weniger seine Kinder ungefragt durchs Netz kursieren sehen.
Vielleicht betrifft das aber nur die Generation, die nicht mit dem Internet aufgewachsen ist., siehe *1.

bydey

Geändert von dey (26.07.2011 um 15:42 Uhr) Grund: Merde, was frü komplizierte Wörter !? ;)
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 16:00   #4
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Kerstin,

das Stichwort, das Dich beschäftigt lautet Selbsthilferecht. dann und nur dann wenn dem Fotografierten ein solches zusteht, kann und darf er Dich festhalten oder körperlich werden, und nur dann dürftest Du Dich nicht wehren.

Weggehen ist immer erlaubt, nie verboten, Wenn der Fotografierte dann ein Selbsthilferecht hat und wenn er es nutzt darfst Du Dich nicht mehr mit Gewalt entziehen. ohne immer.

§229 BGB regelt den Rahmen, die Ausgestalung ist sehr facettenreich, ne pauschale generelle Auskunft sprengt den rahmen hier. Wäre ne Hausarbeit :-)
Zerstörung ist nur zulässig als Mittel, nicht als zweck, das Ergebnis vorwegzunehmen nämlcih die Prüfung ob Aufnahme zulässig ist. Dei unterliegt dem gericht im zweifel. keinem vermeintlich Geschädigten oder der Polizei. Du mußt Zerstörung in dem Rahmen nie Dulden.
Festgehalten werden auch nicht, wenn Du Deinen Namen und Anschrift nennst. Vermutlich würde ich nicht mal das tun und mich Gewalt auch widersetzen. Immer dann wenn ich via Display beweisen kann, zulässig gehandelt zu haben.

Und ich mache nun Fotos seit 837 Jahren (achtung, die zahl hat insomapischen Wert :-) ich habe es immer freundlich fröhlich un konfliktfrei hinbekommen.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 16:01   #5
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Hey Kerstin,
das ist wirklich eine blöde Situation, in der du da warst.

1. Ich finde deine Bedenken unnötig. Du hast dich respektvoll ihm gegenüber verhalten und hättest die Bilder seiner Tochter, wenn es denn welche gegeben hätte, ja auch direkt gelöscht. Ergo: Der Typ wollte sich wohl wichtig tuen.

2. Geht es mir gehörig auf die Nerven, wie man in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, nur weil man eine DSLR (am schlimmsten wirklich noch mit nem 70-200 o.ä.) dabei hat. Jeder Depp kann mit seinem Smartphone hochauflösende Bilder schießen und parallel im Netz verbreiten. Aber ist ja cool und hat ja JEDER, also in Ordnung.
Aber der böse, auffällige Fotograf mit dem Riesenteil: Was will der damit? Sehr verdächtig, der muss was im Schilde führen...
=> ich befürchte, dass einige Menschen doch leider sehr einfach gestrickt sind
=> ist das meine Erfahrung, wie Menschen mit Dingen umgehen, die sie nicht begreifen

3. Kann man mit ner kleinen Travelzoomkamera genauso Teleaufnahmen und viel unaffälliger machen.

Geändert von Sofian (26.07.2011 um 16:06 Uhr) Grund: Grammatik
Sofian ist offline   Mit Zitat antworten
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