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#1 | ||
Registriert seit: 22.04.2011
Ort: Norwegen
Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat:
Med vennlig hilsen Stephan |
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#2 | |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Zitat:
In meinem Beispiel war aber nicht von einem Fotografen die Rede, der auf einem Spielplatz Kinder fotografiert, sondern einem, der ein Bild eines Straßenzuges macht auf dem sich auch ein Kinderspielplatz befindet. Das kann man nun nicht vergleichen und sollte man auch nicht. So ein Foto, wäre heute in vielerlei Augen wohl ein Straftatbestand. ![]() |
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#3 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Ja, eine gewisse Schizophrenie ist schon vorhanden. Wir haben die exhibistionistischte extrovertierteste Gesellschaft ever(*1), aber das Fotografieren Fremder ist schwierig geworden.
Es ist aber halt so, dass vor 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bild um die Welt ging auf Größe eines Lottogewinns war. Heute ist das durch das Internet einfach anders. Und keiner möchte sich und noch weniger seine Kinder ungefragt durchs Netz kursieren sehen. Vielleicht betrifft das aber nur die Generation, die nicht mit dem Internet aufgewachsen ist., siehe *1. bydey Geändert von dey (26.07.2011 um 15:42 Uhr) Grund: Merde, was frü komplizierte Wörter !? ;) |
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#4 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Kerstin,
das Stichwort, das Dich beschäftigt lautet Selbsthilferecht. dann und nur dann wenn dem Fotografierten ein solches zusteht, kann und darf er Dich festhalten oder körperlich werden, und nur dann dürftest Du Dich nicht wehren. Weggehen ist immer erlaubt, nie verboten, Wenn der Fotografierte dann ein Selbsthilferecht hat und wenn er es nutzt darfst Du Dich nicht mehr mit Gewalt entziehen. ohne immer. §229 BGB regelt den Rahmen, die Ausgestalung ist sehr facettenreich, ne pauschale generelle Auskunft sprengt den rahmen hier. Wäre ne Hausarbeit :-) Zerstörung ist nur zulässig als Mittel, nicht als zweck, das Ergebnis vorwegzunehmen nämlcih die Prüfung ob Aufnahme zulässig ist. Dei unterliegt dem gericht im zweifel. keinem vermeintlich Geschädigten oder der Polizei. Du mußt Zerstörung in dem Rahmen nie Dulden. Festgehalten werden auch nicht, wenn Du Deinen Namen und Anschrift nennst. Vermutlich würde ich nicht mal das tun und mich Gewalt auch widersetzen. Immer dann wenn ich via Display beweisen kann, zulässig gehandelt zu haben. Und ich mache nun Fotos seit 837 Jahren (achtung, die zahl hat insomapischen Wert :-) ich habe es immer freundlich fröhlich un konfliktfrei hinbekommen. |
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#5 |
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
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Hey Kerstin,
das ist wirklich eine blöde Situation, in der du da warst. 1. Ich finde deine Bedenken unnötig. Du hast dich respektvoll ihm gegenüber verhalten und hättest die Bilder seiner Tochter, wenn es denn welche gegeben hätte, ja auch direkt gelöscht. Ergo: Der Typ wollte sich wohl wichtig tuen. 2. Geht es mir gehörig auf die Nerven, wie man in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, nur weil man eine DSLR (am schlimmsten wirklich noch mit nem 70-200 o.ä.) dabei hat. Jeder Depp kann mit seinem Smartphone hochauflösende Bilder schießen und parallel im Netz verbreiten. Aber ist ja cool und hat ja JEDER, also in Ordnung. Aber der böse, auffällige Fotograf mit dem Riesenteil: Was will der damit? Sehr verdächtig, der muss was im Schilde führen... => ich befürchte, dass einige Menschen doch leider sehr einfach gestrickt sind => ist das meine Erfahrung, wie Menschen mit Dingen umgehen, die sie nicht begreifen 3. Kann man mit ner kleinen Travelzoomkamera genauso Teleaufnahmen und viel unaffälliger machen. Geändert von Sofian (26.07.2011 um 16:06 Uhr) Grund: Grammatik |
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