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Alt 26.07.2011, 11:47   #1
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.

Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
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Alt 26.07.2011, 12:00   #2
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.

Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater
Keine. Normalpersonen haben keine entsprechend gearteten Rechte und bei Personen die hoheitliche Rechte ausüben, müssen vorher auch Voraussetzungen erfüllt sein, die in deinem Fall sicher nicht erfüllt waren.

Es wäre interessant den Sachverhalt mal genauer beschrieben zu bekommen. So kann man sich nur vorstellen, was passiert ist und auch nur abschätzen, welche "Gegenmaßnahmen" zu welchen Zeitpunkt sinnvoll gewesen wären. Also, wie du dich in der Sitution anders hättest verhalten können, so dass du dich letztlich gut fühlst.

Geändert von Tim Kimm (26.07.2011 um 17:00 Uhr)
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 12:14   #3
Seph
 
 
Registriert seit: 27.04.2010
Ort: Göttingen
Beiträge: 195
Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.

Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.
Seph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 12:26   #4
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Manchmal ist es besser wenn man geht, aufsteht und sich einfach auf dem Absatz rum dreht, nichts mehr sagt was eh keiner versteht, manchmal ist es besser wenn man geht.
Singt Thomas Jutz (Thomm) in einen Lied

Und in der Tat,
manchmal macht man sich über das, was andere so von sich geben am besten keine Gedanken, dreht sich rum, lässt ihn dumm stehen und macht sich über das Gesagte am besten keine Gedanken, weil es das einfach nicht wert ist.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 26.07.2011, 13:26   #5
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Seph Beitrag anzeigen
Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.

Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.
IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD

Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)

Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
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Ist die Kritik an meinem Bild so formuliert wie du/sie sie selber gerne erhalten würdest? Dann gerne her damit!
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Alt 26.07.2011, 13:36   #6
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.

Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.
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Geändert von Kerstin (26.07.2011 um 13:40 Uhr)
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Alt 26.07.2011, 13:49   #7
insomapi
 
 
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.
Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.
Und ich finde es durchaus dienlich das
a) die Gesetze diskutiert werden und
b) die Meinung eines menschen der Fotografiert in der Rolle des nicht fotografierenden Verantworlichen (Elternteil) genannt wird.

Wenn du damit meinst das es nicht dienlich ist weil es nicht ausdrücklich aus der Sicht der Fotografen ist dann tut mir das Leid.

Und bevor hier falsche Richtungen eingeschlagen werden..Es war selbstverständlich kein Aufruf zur Selbstjustiz sondern lediglich (zum Kontext) der Hinweis das ich da durchaus mein Recht durchsetzen lassen würden.

Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.
Wenn du dich 100% korrekt verhalten willst bleibt nur vorher zu fragen oder hinterher (weil die Person z.b. im Gedanken aufgenommen werden sollte) zu klären ob es ok war und ggf zu löschen.
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Geändert von insomapi (26.07.2011 um 13:53 Uhr)
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Alt 26.07.2011, 14:03   #8
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.
Dann erkläre mir doch bitte, wie du verhinderst, dass derjenige, von dem du MEINST, dass er Bilder deiner Kinder gemacht hat, zu Hause ankommt.

In meinem speziellen Fall hatte ich kein Kind fotografiert, weder bewusst, noch unbewusst. Es handelte sich schlicht um eine Unterstellung. Ich habe sogar die Bilder gezeigt (was ich nicht einmal muss offenbar). Hat aber alles nicht gereicht. Und dann? Dann kannst du die Polizei rufen, aber ich kann in den Bus steigen und abfahren.

Und JA. Mich interessiert hier ausschließlich, was ich als FOTOGRAF in dieser Situation tun kann. Nicht, was du mit einem machst, der Bilder deiner Kinder macht. Und auch nicht, wie ich mich geschickt rauswinde, wenn ich es doch getan hätte.
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Alt 26.07.2011, 13:40   #9
kamoebi
 
 
Registriert seit: 20.04.2010
Ort: ein Sachse in Berlin
Beiträge: 242
Diese Art Diskussion gabs ja schon des öfteren hier. Ich lese das immer sehr angespannt und bin immer wieder überrascht, dass mir sowas nocht nicht passiert ist. ich streife oft durch die Städte und Gegenden. Wir sind oft an Wochenenden unterwegs und mache dann immer eine Bilderreportage für unsere Freunde, damit sie immer wissen, was wir so treiben. Aber noch nie hat mich jemand angemacht. Nicht in Deutschland, nicht im Ausland. Beim letzten Exkurs auf dem Nürburgring, beim TGP, im LKW-Camp, bei den ganzen (positiv) verrückten Truckern, im Fahrerlager, nichts. Keine Probleme. Vor paar Wochen habe ich dann einen getarnten LKW von Daimler auf einem Werkstatthof abgeschossen. Da habe ich gedacht, jetzt biste fällig. Hinter meinen Rücken rief Jemand "Hallo SIE da!" Ich hab dann ganz normal alles eingepackt und beim Einteigen über meine Schulter geschaut. Erleichterung, ich war nicht gemeint. Also geht doch. Aber vielleicht kommt noch mein Erstes Mal. Ich verspreche, ich arbeite daran.
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Alt 26.07.2011, 13:52   #10
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ich verfahre rein praktisch so, dass ich beginne zu fotografieren, dann anspreche, mich unterhalte und dann noch ein bischen fotografiere.
Ich frag grundsätzlich nach ner Mailadresse und sende die Bilder zu. Dafür darf ich dann zeigen. Das erfrage ich manchmal ausdrücklich, manchmal nicht und machs einfach.

In der Demo ist das Grenzfrage, keiner hat ne ganz eideutige Antwort wo Grenzen liegen. Ist wirklich vom Bild abhängig.

Aber die Kunst- und Reportagefreiheit bieten hier hervorragendne Argumente wenn es wirklich mal zu Schwierigkeiten kommen sollte. :-)

Zitat:
Zitat von insomapi Beitrag anzeigen
Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
derSatz ist so generell richtig, wie im Ergebnis total falsch.

Polizei = Teil der Exekutive ist richtig.

ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (26.07.2011 um 14:00 Uhr)
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