Zitat:
Zitat von Ellersiek
Ich sah den Bezug zu diesem Thread darin, das man das Arrangieren von Personen und Licht als Werk betrachten könnte.
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Da es sich dann nur um eine vorübergehende Installation handeln würde, unterläge das Arrangement der Personen in der Tat
nicht der Panoramafreiheit

. Ob aber das bloße Arrangieren einer Personengruppe schon als Werk zu betrachten ist? Mag ja sein.
Dem entgegen steht allerdings das Persönlichkeitsrecht (das in den letzten Jahren immer stärker über andere Rechte gestellt wird, siehe z. B. "Caroline-Urteil") der abzubildenden Personen. Und die haben ja unserem Fragesteller ganz offensichtlich das Ablichten ihrerselbst erlaubt.
Da ergeben sich für einen Juristen jetzt ganz interessante Fragestellungen

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Zitat:
Zitat von binbald

Aber bedenke, die antik-dramatisch-tragische Fallhöhe nimmt dann auch zu...
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Die Fallhöhe in der antiken (und vor allem auch barocken) Tragödie wird von der gesellschaftlichen Position des Helden bestimmt. Je höher dieser steht, desto größer ist das Unglück, in das er stürzt. Mit der "Schöpfungshöhe" des Dramas hat das nix zu tun.
Wobei es natürlich auch im realen Leben deutlich mehr Probleme geben dürfte, bei einer Promi-Hochzeit zu kibitzen als bei der Trauung von Lischen Müller

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Martin