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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf ein Fotograf mir das fotografieren verbieten?
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Alt 29.09.2009, 23:16   #1
chri$ti@n
 
 
Registriert seit: 23.01.2006
Beiträge: 485
Meine Gedanken zum Unterschied zwischen Profi und Hobbyist (mich nervt das Wort dermassen und jetzt verwende ich es selbst - unglaublich) bei der Hochzeit:

Egal, ob das Brautpaar für die Hochzeitsfotografie einen Profi oder einen Amateur (der, weil Freundschaftsdienst, zum Nulltarif arbeitet) engagiert, die Erwartungshaltung ist die gleiche: Das Brautpaar will schöne Erinnerungsfotos an einen ihrer hoffentlich schönsten Tage im Leben. Und egal, ob der Profi oder der Amateur vergeigt, die Enttäuschung wird die gleiche bleiben. Der einzige Unterschied: Mit dem Profi werden Sie im Extremfall vor Gericht ziehen, dem Amateur im Extremfall die Freundschaft aufkündigen.
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Alt 30.09.2009, 07:21   #2
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Zitat:
Zitat von chri$ti@n Beitrag anzeigen
Meine Gedanken zum Unterschied zwischen Profi und Hobbyist (mich nervt das Wort dermassen und jetzt verwende ich es selbst - unglaublich)...
Ich spreche inzwischen lieber von Berufsfotografen, denn der Profi muss nicht zwangsläufig Profi sein, wogegen der Freizeitfotograf durchaus den Profistatus durch Können erlangen kann.

Ein Berufsfotograf hat bei einer Hochzeit jedoch ein ökonomisches Interesse und darauf sollte der Freizeitfotograf Rücksicht nehmen, ebenso wie auch der Berufsfotograf Verständnis dem Anderen entgegen bringen muss. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis muss also verdient werden und dass zeichnet dann wieder den Profi aus.
__________________
dandyk.de
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Alt 30.09.2009, 07:41   #3
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Mal 'ne ganz andere Frage in diesem Zusammenhang:
  • Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, dass das Ablichten von Kunstwerken, auch und gerade wenn sie im öffentlichen Raum stehen, nicht ganz unproblematisch ist (Stichwort: Architektur oder das Kunstwerk im Innenhof des Deutschen Bundestages oder beleuchteter Eifelturm [okay, das ist jetzt französisches Recht])
  • Ist nicht das Arrangieren von Personen und Licht nicht auch schon ein Kunstwerk des Fotografen und somit im obigen Sinne schützenswert?
Bin und will kein Jurist sein, aber könnte der Profi-Berufsfotograf nicht auf diesem Wege seinen Anspruch auf das alleinige Ablichten herleiten?

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 07:54   #4
Joshi_H
 
 
Registriert seit: 27.10.2008
Beiträge: 4.991
Hallo Gerd (war doch Gerd, oder?),

Ich als "Knipser" und Amateur (auf italienisch: dilettante aber auch amatore) stimme ich allem was Du schreibst zu. Bis auf eines:

Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
...

NEIN....der Profi hat sich längst abgesprochen(Auftrag) mit dem Auftraggeber(Brautpaar)
und das gilt für die Veranstaltung....und ALLE Knipser

es ist NICHT die Bringeschuld des Profis, alle in die Schranken zu weisen...
es ist wie hier das Versäumniss des Paares(Auftraggeber) die KEINE Ansage gemacht haben
Es ist die Aufgabe des Berufsfotografen das Paar darauf hinzuweisen und darum zu bitten eine klare Ansage zu machen. Andererseits: Eine Ansage zu machen sollte bei dem Honorar eines Berufsfotografen schon drin sein . Versetze Dich in die Lage des Brautpaares und Du kannst Dir vorstellen, an was die alles denken müssen, wenn sie keinen Ausrichter beauftragt haben. Zusammenarbeit ist hier doch das Stichwort ...

Ich erinnere mich an meine Hochzeit: Auftritt der Fotografin, kurze, freundliche Ansage das sie beauftragt wurde Bilder zu machen und wir dafür bezahlen , dass keiner dazwischen funken und uns ablenken sollte und alles hat funktioniert - sogar die Überweisung des vierstelligen Betrages .

Grüße,

Jörg
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Alt 30.09.2009, 10:04   #5
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von Joshi_H Beitrag anzeigen

Eine Ansage zu machen sollte bei dem Honorar eines Berufsfotografen schon drin sein . Versetze Dich in die Lage des Brautpaares und Du kannst Dir vorstellen, an was die alles denken müssen, wenn sie keinen Ausrichter beauftragt haben. Zusammenarbeit ist hier doch das Stichwort ...

Ich erinnere mich an meine Hochzeit: Auftritt der Fotografin, kurze, freundliche Ansage das sie beauftragt
Moin

DAS(fette) wurde mehrfach gesagt nur....
der Umkehrschluss das das Honorar den Fotografen...."ermächtigt"
ist NICHT nachvollziehbar

Jeder von uns kennt doch Feiern /Events /Partys....
wo die Planung vollkommen unter die Räder gerät, sich in Luft auflöst.....von "netten Gästen" occupiert wird

frei nach dem Motto....wir machen unsere eigene Party-Party

Was meist fehlt....
ist ein (Event) Organisator, ich kenne das aus dem englischem Sprachraum....
und stelle fest das meine Kiddys(27-29) mit ihren Freunden es mittlerweile auch so machen....

das sind Frauen oder Männer....die planen so eine Feier stringend durch(wie einen Geschäftsjob)
da wird vorbereitet, Sachen besorgt, ein Terminplan gemacht, Foto und Videozeuchs bereit gelegt und....

der Master-of-Orgenizing....fürht das Wort....nicht das Brautpaar, die dürfen unbeschwert feiern

Durchsetzungsvermögen....
muss ein Fotograf immer haben
wir konnten ja einige hier vernehmen, die es durchaus so machen....
knipsen aus der Bauchhöhle....bringt eben keine sehr guten Bilder, das sind allesamt Zufallsschüsse!

Urlaub mal als Beispiel....
auch da wird geplant, man kennt das vom Kreuzfahrten, wo sogar ein Hintergund aufgebaut wird, dazu Blitzanlagen

und ja, egal welcher Preis, die Bilder werden den Erzeugern aus der Hand gerissen....
endlich mal eine gute Beleuchtung!
endlich mal keine roten Augen!
endlich mal ein "Modelpose"
endlich kommt Mutters neues Kleid zur Geltung
endlich....lächeln auch mal die "Verkniffenen"
aber meine lieben "Hobbyisten" vergeßt diese Profibashing.....Gewinnerzielung, Kohle machen....

ja ein Profi nimmt ordentlich Geld dafür, aber....das Essen auf einer Hochzeit kostet auch nicht mehr 10,-DM pro Person, die Stretchlimo ist nicht umsonst....usw
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.09.2009, 11:08   #6
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
Moin
der Master-of-Orgenizing....fürht das Wort....nicht das Brautpaar, die dürfen unbeschwert feiern

Mfg gpo
Sowei ich weiß, heißt Der aber: Master of Ceremony
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 13:45   #7
Ellersiek
 
 
Registriert seit: 07.12.2006
Ort: Hiddenhausen
Beiträge: 6.008
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
Mal 'ne ganz andere Frage in diesem Zusammenhang:
  • Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, dass das Ablichten von Kunstwerken, auch und gerade wenn sie im öffentlichen Raum stehen, nicht ganz unproblematisch ist (Stichwort: Architektur oder das Kunstwerk im Innenhof des Deutschen Bundestages oder beleuchteter Eifelturm [okay, das ist jetzt französisches Recht])
  • Ist nicht das Arrangieren von Personen und Licht nicht auch schon ein Kunstwerk des Fotografen und somit im obigen Sinne schützenswert?
Bin und will kein Jurist sein, aber könnte der Profi-Berufsfotograf nicht auf diesem Wege seinen Anspruch auf das alleinige Ablichten herleiten?

Gruß
Ralf
entweder lag ich total daneben oder meine Frage ist untergegangen.

Gruß
Ralf
__________________
"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
Ellersiek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 14:15   #8
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin

Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
der Pfarrer in der Kirche gesagt hat: Bilder macht nur Kerstin! So macht man sich auch schnell zur beliebtesten Person der Hochzeit
vielleicht doch...typisch Fotografin", aber cool arrangiert, gefällt mir

Zitat:
Zitat von AlexDragon Beitrag anzeigen
Sowei ich weiß, heißt Der aber: Master of Ceremony
Danke Alex, ich war in englisch nicht so dolle

Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
entweder lag ich total daneben oder meine Frage ist untergegangen.

Gruß
Ralf
Nein deine Frage ist nicht untergegangen....aber nicht so direkt am Thema...
vielleicht kann ein Mod das mal abtrennen...
denn DAS ist wiederum sehr komplex!

und wird die Fotografenherzen richtig in Wallung bringen
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 14:26   #9
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Ellersiek Beitrag anzeigen
entweder lag ich total daneben oder meine Frage ist untergegangen.
Hallo Ralf,
im Urheberrecht kennt man nur das Werk (ohne "Kunst"). Ein Werk ist schützenswert. Für uns Fotografen gilt dabei: Jede Fotografie gilt als Werk (im Gegensatz zu einem Text z. B.). Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass schon das schiere Anfertigen einer Fotografie so schwierig ist, dass ein Foto immer die "Schöpfungshöhe" hat, die es zu einem Werk werden lässt.

Ich glaube allerdings, dass uns das bei der Diskussion hier überhaupt nicht weiterhilft .

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2009, 14:38   #10
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Martin, das war gut!

Schöpfungshöhe, ich werde die zukünftig in meine Bilder einfließen lassen.
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