Mal 'ne ganz andere Frage in diesem Zusammenhang: - Irgendwie meine ich mich erinnern zu können, dass das Ablichten von Kunstwerken, auch und gerade wenn sie im öffentlichen Raum stehen, nicht ganz unproblematisch ist (Stichwort: Architektur oder das Kunstwerk im Innenhof des Deutschen Bundestages oder beleuchteter Eifelturm [okay, das ist jetzt französisches Recht])
- Ist nicht das Arrangieren von Personen und Licht nicht auch schon ein Kunstwerk des Fotografen und somit im obigen Sinne schützenswert?
Bin und will kein Jurist sein, aber könnte der Profi-Berufsfotograf nicht auf diesem Wege seinen Anspruch auf das alleinige Ablichten herleiten?
Gruß
Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy)
"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden!
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