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#10 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Mensch macht ihr hier einen los!
![]() Die Gebühren die Ich genannt habe sind in der Höhe wie ich es geschrieben habe. Das sind die aussagen der HWK und ich habe es auch schriftlich so vorliegen. Von 20€ zusätzlich ist da nie die Rede gewesen. Es kommt auch darauf an in welcher Stadt man den Antrag stellt. Da bekommt man auch unterschiedliche Unterlagen. Habe einen Bekannten, der Hat ganz andere Unterlagen bekommen als ich. Er wohnt auf dem Land und ich in der Stadt. Ob wohl wir beide genau dasselbe Gewerbe angemeldet hatten. Dass die Bezeichnung Fotograf geschützt ist und nur von denen verwendet werden darf die eine Ausbildung haben weis ich bereits. (Darum geht es auch nicht) Ich habe meinen Anwalt ist Boot geholt. Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen. Die Zwangsmitgliedsschaft hält er für eine zu große Belastung. In meinem Fall. Warum soll ich Jährlich 140€ bezahlen und dafür keine Leistung erhalten. Das wissen die auf der HWK auch. Doch die mit denen man telefoniert arbeiten dort nur und können es nicht ändern. Im Übrigen befasst sich seit Anfang des Jahres auch der Bundesgerichtshof mit diesen Zwangsmitgliedschaften. Mal sehen was dabei raus kommt.
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Rechtschreibfehler sind voll beabsichtigt und dienen zur Belustigung der Leser !!! |
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