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#21 | |
Registriert seit: 19.07.2011
Ort: NRW
Beiträge: 161
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Zitat:
Ich rate einfach mal aber aus deiner Haltung gegenüber Autodidakten würde ich schlussfolgern ich dass du wohl einer von den bist die eine Ausbildung in dem Bereich gemacht haben stimmts ? Mal ne Frage sind Manfred Baumann & Alexander Heinrichs für dich Fotografen ? |
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#22 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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In welche Sphären gleitet denn diese Diskussion ab?
![]() "Fotograf" ist beruflich gesehen jeder, der für seine Lichtbilder, egal in welcher Form oder welchem Format, entweder pro Bild oder für die Tätigkeit Bezahlung fordert bzw. erhält. Fragestellung heißt, künstlerische oder gewerbliche Ausübung, d.h. Künstlersozialkasse oder IHK. Der Umsatzumfang bestimmt die Ausweisung der Umsatzsteuer, steuerpflichtig ist per se schon der erste Cent. Der freundliche Steuerberater hilft weiter und haftet auch für eventuelle Falschauskünfte.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#23 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Mensch macht ihr hier einen los!
![]() Die Gebühren die Ich genannt habe sind in der Höhe wie ich es geschrieben habe. Das sind die aussagen der HWK und ich habe es auch schriftlich so vorliegen. Von 20€ zusätzlich ist da nie die Rede gewesen. Es kommt auch darauf an in welcher Stadt man den Antrag stellt. Da bekommt man auch unterschiedliche Unterlagen. Habe einen Bekannten, der Hat ganz andere Unterlagen bekommen als ich. Er wohnt auf dem Land und ich in der Stadt. Ob wohl wir beide genau dasselbe Gewerbe angemeldet hatten. Dass die Bezeichnung Fotograf geschützt ist und nur von denen verwendet werden darf die eine Ausbildung haben weis ich bereits. (Darum geht es auch nicht) Ich habe meinen Anwalt ist Boot geholt. Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen. Die Zwangsmitgliedsschaft hält er für eine zu große Belastung. In meinem Fall. Warum soll ich Jährlich 140€ bezahlen und dafür keine Leistung erhalten. Das wissen die auf der HWK auch. Doch die mit denen man telefoniert arbeiten dort nur und können es nicht ändern. Im Übrigen befasst sich seit Anfang des Jahres auch der Bundesgerichtshof mit diesen Zwangsmitgliedschaften. Mal sehen was dabei raus kommt.
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Rechtschreibfehler sind voll beabsichtigt und dienen zur Belustigung der Leser !!! |
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#24 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Ist und bleibt ein Ammenmärchen! Ich kenne etliche Berufsfotografen, die keine Fotografenausbildung bzw. fachspezifisches Studium haben und ihr Gewerbe sehr erfolgreich ausüben.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#25 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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@makro: Willst du uns hier auf den Arm nehmen?!? Soweit ich das sehe, hast du noch keine Kröte mit deiner Fotografie verdient und erwägst den Gang vor das Bundesverfassungsgericht?! Also irgendwas läuft da aber mal ganz grundsätzlich schief bei dir...
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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain) |
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#26 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Wer sich dafür interessiert und keinen Steuerberater bemühen möchte, dem sei zunächst mal diese Seite ans Herz gelegt. Ist auch nützlich, falls IHK oder HWK mit Zwangsmitgliedschaft drohen sollten...
Wer nur gelegentlich mal ein paar Bildchen verkauft, darf gerne Rechnungen schreiben, muss die erzielten Einnahmen aber selbstverständlich bei der Steuererklärung angeben. Ausschlaggebend ist die Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht. Abschreibungen gehen natürlich nur mit derselben und Anmeldung...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" Geändert von guenter_w (05.12.2014 um 14:21 Uhr) |
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#27 | |
abgemeldet
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
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Zitat:
Ich bekomme von denen sonst gar nichts. Ich zahle nur ![]() Soweit ich weiss, das kann man nicht umgehen, haben schon viele versucht. Gruss . |
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#28 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Zitat:
Die Formulierung sollte wohl eher heißen 15.000 € Steuererstattung wurde zurückgefordert, da sein Betrieb unter Liebhaberei fiel, sprich die Gewinnerzielungsabsicht mehr als fraglich war.
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Gruß aus Bayern Steve |
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#29 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
Da hapert es wohl am verstehenden Lesen?: " Im Übrigen befasst sich seit Anfang des Jahres auch der Bundesgerichtshof mit diesen Zwangsmitgliedschaften. Mal sehen was dabei raus kommt."
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#30 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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Da hapert es mit Sicherheit nicht dran. Lies dir mal genau durch, was der Forenkollege geschrieben hat... "Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen."
Der will selber klagen.
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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain) |
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