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Alt 04.12.2014, 14:00   #6
Anthem
 
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
Ich kann aus eigener Erfahrung (nicht Fotografie) nur DRINGEND raten, sich an einen Steuerberater zu wenden. Alle Infos die man im Netz so findet können richtig sein, müssen es aber nicht. Wenn am Ende eine Institution die Hand aufhält, kann man nicht auf einen Webseite verweisen.

Gebühren werden bei selbstständiger Tätigkeit immer irgendwo fällig. Wenn rund 300,00€ im Jahr da schon ein Problem darstellen, sollte der Existenzgründungsplan mal durchdacht werden. Der sollte auch vorhanden sein, wenn die Selbstständigkeit nur das Hobby finanzieren soll. Einen Freund von mir hat die nachträgliche Einordnung des Gewerbes als Liebhaberei 15.000€ Steuernachzahlung eingebracht.

Um als freischaffender Fotograf bzw. Künstler anerkannt zu werden, werden meist ein entsprechendes Hochschulstudium, eigenschöpferisches Arbeiten und eine gewisse Gestaltungshöhe vorausgesetzt. Oft wird diese bei auftragsbezogenen Arbeiten abgesprochen und man ist Handwerker und nicht mehr Künstler. Sollte man doch als Künstler anerkannt werden, entfällt die Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in HWK/IHK, dafür werden Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig.

Ich war einmal Voll- und einmal Nebenberuflich als Mediengestalter tätig. Egal wie ich es drehe und wende, das was mir an der Arbeit Spass gemacht hat, hat den kleinsten Teil am Tag ausgemacht. Insbesondere neben dem Brot-Job noch mit dem Hobby Geld zu verdienen und sich dann noch um den ganzen Steuer- und Rechtskram kümmern, hat mir den Spass vermiest.

Was ich noch festgestellt habe: Alle diejenigen, die meine Arbeit so wertvoll fanden, solange es unentgeltlich war, oder die sich auch mal dankbar zeigten, waren alle plötzlich sowas von uninteressiert als für die Arbeit eine Rechnung kommen sollte.

Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden.

Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo

LG Michael
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