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Alt 04.12.2014, 14:21   #1
lubografie
 
 
Registriert seit: 04.06.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 191
Zitat:
Zitat von Anthem Beitrag anzeigen
Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden.

Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo

LG Michael
Zwei Dinge sind entscheidend bei der Anmeldung:
Als was man ein Gewerbe anmelden möchte und ob man unter der Kleinunternehmen Regelung damit fällt.

Zu 1) gewisse Berufe sind geschützt, wie Fotograf, Friseur etc. dafür braucht man einen entsprechenden Ausbildungs-Nachweis, was auch richtig so ist. Daher sollte man bei der Gewerbeanmeldung entsprechend kreativ sein und anstatt z.B. „Lohnbuchhalter“ „Bürotätigkeit“ angeben, also sich etwas allgemeiner fassen. Allerdings sollten dann die Rechnungen auch nur mit dieser Tätigkeit ausgestellt werden. Welcher Begriff für den Fotografen verwendet werden kann, weiß ich nicht. Ich hatte im Studium damals "Promotion und Bürotätigkeiten" angegeben und damit so ziemlich alles gemacht.

2) Steuerlich gibt es den Begriff des Kleinunternehmens, das beinhaltet Jahresumsätze von irgendwas um 17.000t Euro (genauen Betrag bitte selber in Erfahrung bringen), wer das bei der Gewerbeanmeldung angibt, darf logischer Weise nicht über diese Grenze kommen, braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis, dass man das nicht braucht: zB „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!“ oder so ähnlich. Im Netz finden sich genügend Muster dazu.
__________________

lubografie
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Alt 04.12.2014, 17:12   #2
Anthem
 
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
Zitat:
Zitat von lubografie Beitrag anzeigen
...braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis...
Ich hatte das bei meinem Nebenerwerb mit Absicht nicht gemacht. Der Vorsteuerabzug bei der Investition in Hardware und Software hat so manche Anschaffung erst interessant gemacht. Wenn ich keine MwSt "einnehme", kann ich auch keine abziehen, d.h. ich kaufe wie Privat alles Brutto.
Gruss
Michael
Anthem ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2014, 08:14   #3
lubografie
 
 
Registriert seit: 04.06.2014
Ort: Hannover
Beiträge: 191
Mag sein. Aber irgendwann ist auch alle Hard- und Software angeschafft, die Steuerregeln bleiben jedoch erhalten. Muss aber jeder selber entscheiden. Kommt auch darauf an, in welchem Umfang das Nebengewerbe betrieben wird…

Ich habe damals nur Dienstleistungen in Rechnung gestellt, also meine eigene Arbeitskraft und –zeit. Das war ohne Steuer alles recht praktisch und den Steuerbescheid konnte man anschließend auch ohne große Hilfe selber mit einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung ausfüllen.
__________________

lubografie
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