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Alt 08.12.2014, 12:56   #1
Backbone
 
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
Meine Erfahrung mit verschiedenen Berufsfotografen, also solchen die zu 100% von ihrer fotografischen Tätigkeit leben (müssen):

Die künstlerische Bewertung mag ja Spaß machen, in Foren und auf anderen Plattformen rutscht es schnell in (teils fiese) Lästereien ab. Schlußendlich spielt das aber keine Rolle weil es wie bei allen anderen Dingen auch darum geht, ein Produkt zu verkaufen.
Drüber sind sich erstaunlicherweise die wenigsten im Klaren. Alle fotografieren gern, das man seine Dienstleistung aber auch verkaufen muss wird viel zu oft ausgeblendet. Und daran scheitern die meisten auch recht schnell wieder und verschwinden vom Markt.
Hinzu kommt, das praktisch jeder heute mit ner halbwegs ordentlichen Kamera rumläuft und "für nen Freundschaftspreis" die Hochzeit knipst. Wie soll man da als gewerblich Tätiger gegen halten? Aus meiner Sicht gibts da nur eine Lösung: Flucht ins hochpreisige Segment. Die eigene Dienstleistung muss so gut sein und so gut vermarktet werden, das keiner dabei zuckt wenn man 1500€/Tag und mehr nimmt.
Alles andere trägt zumindest bei Privatkunden auf die Dauer nicht.
Lukrativ sind freilich auch immer Nischen in den der Wettberwerb nicht allzu stark ist. Nur die zu finden ist auch alles andere als einfach.
__________________
Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw)
Backbone ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.12.2014, 21:55   #2
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von Backbone Beitrag anzeigen
(...) Wie soll man da als gewerblich Tätiger gegen halten? Aus meiner Sicht gibts da nur eine Lösung: Flucht ins hochpreisige Segment. Die eigene Dienstleistung muss so gut sein und so gut vermarktet werden, das keiner dabei zuckt wenn man 1500€/Tag und mehr nimmt.
Man kann sich nur über Qualität, Originalität und der "Handschrift des Fotografen" von der Konkurrenz abheben und sollte selbstredend den "Geschmack" seiner Kunden genau treffen. Bei Hochzeiten unter 1000 Euro zahlst du eben (d)ein Lehrgeld - sammelst dafür ausreichend Erfahrung, um in die 2000+ Euro Liga aufzusteigen zu können. Und noch etwas sollte man vermeiden: seine eigenen Preise Hinz und Kunz zu erzählen. Dann braucht man nicht lange warten, bis ein Anderer mit 100 Euro unterbietet und die potentiellen Kunden wegfischt. Eine mir bekannte Fotografin bietet individuelle Pakete mit ebenso individuellen Preisen an - und da sie hauptberuflich im Marketing eines großen Energiekonzerns arbeitet, weiß sie ihre Preisgestaltung auch zielführend umzusetzen

Grüße, meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB
meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2017, 19:01   #3
moelbar
 
 
Registriert seit: 23.02.2013
Ort: Rhein Main
Beiträge: 387
Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen und wollte mich nochmals bei den erfahrenen Usern absichern, ob mein aktuelles Verständnis richtig ist. Daher greife ich nochmals das Thema auf.

Ich betreibe – wie die meisten von euch - die Fotografie als Hobby. In der Vergangenheit gab es den ein oder anderen Printverkauf sowie Kalenderverkauf (Erlöse unter 50€). Nun möchte ich in Zukunft ab und zu kleinere Aufträge im Bereich der Architekturfotografie annehmen. Meine jährlichen Einnahmen wären deutlich unter der Grenze von 17.500€ und somit würde ich unter die Kleinunternehmerregelung gem. $19 Abs. 1 UStG fallen. Meine Rechnungen würden dementsprechend auch keine Steuer ausweisen („Diese Rechnung weist gemäß §19 (1) UStG keine MwSt. aus (Kleinunternehmerregelung).“).

Von meinem Verständnis her, könnte ich freiberuflich arbeiten und muss mich nicht gewerblich anmelden. Die oben genannten Einnahmen würde ich dann in meiner Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit deklarieren.
  • Ist mein Verständnis soweit richtig?
  • Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Kleinunternehmer mit jährlichen Gesamteinnahmen unter 17.500€ nicht Pflicht.
  • Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man bei einer Gewerbeanmeldung auch die Fotoausrüstung steuerlich als Aufwendungen den Einnahmen gegenüberstellen. Bei Kleinunternehmern ohne Gewerbe entfällt dies.
  • Die Einnahmen werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo
moelbar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2017, 20:33   #4
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von moelbar Beitrag anzeigen
Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo
Ich zitiere mal Michael in Beitrag #41:

Zitat:
....wegen steuerrechtlicher Fragen aber anstatt Steuerberater ein internetforum, verstehe ich auch nicht. Na ja.
Nochmal in Klartext: Konsultiere den Steuerberater deines geringsten Misstrauens.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2017, 21:15   #5
conradvassmann
 
 
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
Wegen einer Einnahme-Überschussrechnung, Reisekostenkostenermittlung, für die linearen Abschreibungen für Anschaffungen + anschliessende Steuererklärungen braucht man nicht zwingend gleich einen Steuerberater. Ein Nachmittag im Jahr und etwas Tabellenkalkulation reichen mir dafür aus.
Wichtig ist: Rechnungen schreiben nicht vergessen und Einnahmen erfassen, sonst kommt das Finanzamt böse um die Ecke ;-)
Ich finde https://www.papierkram.de/ ganz praktisch.
__________________
don't be evil & do the right thing

Geändert von conradvassmann (05.02.2017 um 21:17 Uhr)
conradvassmann ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.02.2017, 21:34   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse. Moelbar zeigt in seinem Beitrag, dass er einige Dinge falsch einschätzt. Deswegen schliesse ich mich dem Beitrag von screwdriver an. Wenn ein Steuerberater die Grundlagen gelegt hat, kann man irgendwann die Erklärungen selber machen.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2017, 21:45   #7
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse.
Genau.
Und wenn die Grundkenntnisse scheinbar gänzlich fehlen braucht man einen Fachmann, der für die persönliche(!) Situation die passende Anleitung gibt und ggf. auch Vermeidungstrategien vermittelt.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
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screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2017, 13:23   #8
Alison
 
 
Registriert seit: 05.04.2007
Ort: Aachen
Beiträge: 2.759
Zitat:
Zitat von moelbar Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen....
Ich nicht, deshalb schon mal Entschuldigung, falls es irgendwo oben schon steht: Was noch an Kosten dazukommt, sind die Kosten für die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer, zumindest letztere sind regional unterschiedlich, das sollte man vorher nach nachschauen.
__________________
It's not a game anymore.
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