![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
|
Hallo Mo,
das mit der Umsatzsteuer hast Du richtig dargestellt. Alles was für die Umsatzsteuer gilt sollte man für Ertragsteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) vergessen, das eien hat mit dem anderen ganz wenig zu tun. Alles was die Einkommensteuer und die Ermittlung der Einkünfte dagegen nicht. Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € bei einem Einzelunternehmer, es fällt also keine Gewerbesteuer an. Bei beiden Einkunftsarten musst du auch bei geringen Einkünften eine Einnahmeüberschußrechnung machen. Zumindest das erste Mal empfehle ich Dir bevor Du anfängst dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der dir dann sagt auf was Du achten musst und mit welchen Unterlagen Du nach Ablauf des ersten Kaenderjahrs bei ihm aufkreuzen solltest und er füllt Dir den Betriebseröffnungsbogen zur Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt richtig aus. Hans |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
|
Zitat:
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss. Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (06.02.2017 um 11:46 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.545
|
Zitat:
Forne sind tückisch : Zitat aus einer Fotoseite im WEB "Wer hauptsächlich Privatkunden fotografiert und im entsprechenden Einkommensbereich liegt, der kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung anzeigen und ist dann nicht verpflichtet, seine Umsatzsteuer abzuführen." Klar ist man als Kleinunternehmen nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, aber "seine Umsatzsteuer" impliziert, dass man diese dem Kunden berechnet - das geht natürlich auch nicht und dann ist es kein Spiel mehr sondern ruck-zuck ein Straftatbestand ! Es gibt Menschen, die ihren Beruf erlernt haben und sich das Fachwissen angeeignet haben - hierzu zählen auch Steuerberater. Diese kann und sollte man nutzen, wenn Bedarf (i.d.R. Unkenntnis) besteht. Bevor ich das Risiko eingehe - ohne fundierte Kenntnis - "mal ein Unternehmen" zu gründen, sollten die vielleicht 200 € für ein Informationsgespräch beim StB oder auch erst mal ein Termin in der örtlichen IHK keine Fehlinvestition darstellen. Die Kammer hilft schon mal - auch wenn viele die Zwangsmitgliedschaft ablehnen... Foren sind nett und unterhaltsam, aber in Rechts, Steuer und und und, sollte man Fachleute bemühen - auch wenn`s was kostet.
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
|
![]() |
![]() |
![]()
|
|
|