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#36 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Hallo Mo,
das mit der Umsatzsteuer hast Du richtig dargestellt. Alles was für die Umsatzsteuer gilt sollte man für Ertragsteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) vergessen, das eien hat mit dem anderen ganz wenig zu tun. Alles was die Einkommensteuer und die Ermittlung der Einkünfte dagegen nicht. Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € bei einem Einzelunternehmer, es fällt also keine Gewerbesteuer an. Bei beiden Einkunftsarten musst du auch bei geringen Einkünften eine Einnahmeüberschußrechnung machen. Zumindest das erste Mal empfehle ich Dir bevor Du anfängst dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der dir dann sagt auf was Du achten musst und mit welchen Unterlagen Du nach Ablauf des ersten Kaenderjahrs bei ihm aufkreuzen solltest und er füllt Dir den Betriebseröffnungsbogen zur Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt richtig aus. Hans |
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