Zitat:
Zitat von HoSt
Toll...
Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
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Ich habe nichts anderes geschrieben.
Zitat:
Zitat von turboengine
Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?
Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…
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„…solltest Du mal…“
Was willst Du denn sagen? Was ist der Punkt?