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#17 | |
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.336
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Zitat:
![]() In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Und bei einem solchem einzigartigen Bild reicht selbstverständlich das RAW aus um seine Urheberschaft auch schon eines einzelnen Bildes zu beweisen. Ein einfaches Bild des Eiffelturms gehört nicht dazu. Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
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Viele Grüße, Klaus Geändert von turboengine (03.04.2023 um 21:17 Uhr) |
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