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Zitat von amateur
Zentraler Baustein der DSGVO ist, dass der Betroffene vollständige Kontrolle über seine personenbezogenen Daten behält und deshalb jederzeit die Löschung der Daten verlangen können muss.
Stephan
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Das ist bei einem einmal veröffentlichten Video
nachträglich fast unmöglich ohne das Gesamtwerk zu stören oder gar zu zerstören.
Von ggf. "unberechtigten" Kopien gar nicht angefangen.
Es ist tatsächlich fraglich, ob "Fragmente" persönlicher Daten - wie es ein Bild ohne weitere Daten wie Name, Adresse etc. darstellt denselben Schutz geniessen kann wie ein kompletter Datensatz mit allen möglichen persönlichen Daten von Name bis Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer bis biometrischen Bild.