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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
 
 
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Alt 30.04.2018, 16:20   #11
joergW
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Alfter bei Bonn
Beiträge: 1.369
Hallo,

hat sich eigentlich schon mal jemand die Mühe gemacht in die Verordnung selbst reinzuschauen ?

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten....
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,


So geschrieben in §2 der DSGVO ... was aber genau sind diese persönlichen und familiären Tätigkeiten ?

Das ist der Knackpunkt, man kann daraus sicherlich nicht schließen dass die DSGVO für nicht gewerblich tätige Privatpersonen keine Geltung hat.
Das würde den Datenschutzgedanken, auch wenn er hier recht heftig rüberkommt, sicherlich auch zuwiderlaufen.

Ich denke wir werden in naher Zukunft das ein oder andere Abmahnbeispiel lesen.

bis denn

joergW
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