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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
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Alt 24.04.2018, 16:21   #1
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Hallo Norb,

danke für den link zur Petition.
Sehr gerne

Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger

Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da
wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch
dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß"

Ich stelle mal den link zum Artikel ein

Zitat:
Wenn Menschen zum Problem werden & die Meinungs- und Informationsfreiheit verschwindet: Ab dem 25. Mai 2018 wird es eng. Eng für Fotografen, eng für die, die Fotos veröffentlichen.
https://freelens.com/politik-medien/...-verschwindet/
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.04.2018, 16:50   #2
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von The Norb Beitrag anzeigen
Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen",
und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns
Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger
Sehe ich nicht so, wenn es um Hobbyfotografen geht.

Für die Fotos unternehmerisch nutzen wie Berufsfotografen und alle "Bilderverwerter" wird es dagegen tatsächlich schwierig sich rechtlich 100% abzusichern.

Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 07:54   #3
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Nur weil die Marktschreier länger laut sind heißt es nicht, dass sie mehr recht hätten.
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
...

Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet.

Hans
Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.

Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten.
Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht,
sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen.
Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht.

Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen.
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr
mekbat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 09:05   #4
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zitat:
Zitat von mekbat Beitrag anzeigen
Die Marktschreier werden die Richter sein - und diese werden sich nicht am Tatbestand der zwei beschriebenen Gruppen reiben, sondern an den enthaltenen sichtbaren oder erkennbaren Daten im elektronischen und oder ausgedruckten Bild.
Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, die für mich nicht zusammenpassen.

Und ich bin mir sehr sicher, dass die Prüfung, ob der Beklagte Unternehmer, Verein etc. ist, die Zweite sein wird, die ein Richter vornehmen wird (nach der Prüfung, ob er überhaupt zuständig ist). Ist der Beklagte nämlich keiner sondern nur Hobbyfotograf, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.

Hans

Geändert von ha_ru (25.04.2018 um 12:03 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 10:26   #5
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Marktschreier und Richter sind zwei Begriffe, ...

... Ist der Beklagte nämlich keiner, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen.

Hans
Dann lassen wir den Schrei als Urteil auf uns wirken, in der Hoffnung, das der Tatbestand des eigentlichen Datenschutzes nicht relevant sein soll
__________________
Gruß
Rico
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Alt 25.04.2018, 10:39   #6
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO besagt ziemlich verständlich:
Zitat:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) ...
b) ...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
d) ...
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2018, 12:31   #7
The Norb

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.

Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und
ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das
gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch
ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen,
und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu
bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also
bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von
den Kosten für uns mal ganz zu schweigen.

Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich
hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen,
also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen

https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html


Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist,
sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt",
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.

So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.
__________________
Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier....
https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos
The Norb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 06:24   #8
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
.....Ist der Beklagte .... nur Hobbyfotograf....
Auch da wird das Fotografieren auf Veranstaltungen zum unkalkulierbaren Risiko.

Ich bin selber als "eherenamtlicher" Filmer auf 2 Open Air Festivals engagiert. Das Material wird u.a. zu Promotionszwecken für den Veranstalter genutzt und z.B. auf YouTube zu sehen sein. Ebenso werden Andere für den Veranstalter dort fotografieren.
Privates Fotografieren und Filmen wird erlaubt sein, aber jegliche Veröffentlichung ohne explizite Freigabe des Veranstalters ist untersagt.

Reicht es, das Hausrecht auszuüben und die Besucher auf die AGBen hinzuweisen und Aushänge zu machen, dass fotografiert und gefilmt wird und der Besucher ggf. auf den Aufzeeichnungen später öffentlich zu sehen ist?
Und dass sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden erklärt.

Muss und darf(!) man dann das Widerrufsrecht ausschliessen?
Muss sich jeder Besucher mit Klarnamen, Unterschrift und Wohnort in eine Liste eintragen?
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 08:10   #9
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Ich finde es nicht mehr lustig, wenn man sich fragen muss, ob man mit einem Fuß schon (übertrieben) im Knast steht, wenn man ein Bild mit einem Menschen darauf fotografiert und irgendwo zeigt.
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und was machen jetzt die ganzen Zeitungen, die ihre Leser auffordern, Bilder von den Veranstaltungen am Wochenende zuzusenden?

Datenschutz ist gut und wichtig, keine Frage! Doch muss man um Straffrei auszugehen heute ein halber Rechtsanwalt sein? Ich finde, das ist eine echt bittere Pille die Fotograf hier schlucken muss. Hoch lebe die Blümchenfotografie!

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2018, 08:21   #10
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und ...
Vielleicht würde sie IHRE Kunst aber auch schon durch die aktuellen Verbreitungsmöglichkeiten und Banalitätenflut gefährdet sehen.
Dieses ungefragte Verbreiten von Daten und Datensammlungen sind doch das eigentliche Problem.
Kein Mensch möchte doch ungefragt über zufällige oder beabsichtigte Gruppenfotos mit Personenerkennung in Foren getraced werden können.
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
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