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#1 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Sehr gerne
![]() Die Diskussion hat ja inzwischen in der Fotoszene etwas "Fahrt aufgenommen", und so wie ich das sehe, werden diejenigen, die der Meinung sind daß das für uns Fotographen "alles kein Problem wäre" - doch inzwischen weniger ![]() Hier noch mal eine aktuelle Neubewertung von FREELENS. Natürlich kann man da wieder sagen, daß dies ein Fotographenverband ist der Eigeninteressen hat, aber auch dieses "Argument" wird inzwischen doch etwas "blaß" ![]() Ich stelle mal den link zum Artikel ein ![]() Zitat:
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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#2 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
Für die Fotos unternehmerisch nutzen wie Berufsfotografen und alle "Bilderverwerter" wird es dagegen tatsächlich schwierig sich rechtlich 100% abzusichern. Die beiden Gruppen muss man strikt trennen, weil auf erstere per Definition die DSGVO keine Anwendung findet. Hans |
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#3 | ||
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Zitat:
Und sobald sich eine Person benachteiligt fühlt, gilt es, das Gesetz in all seinen Bestandteilen zu beleuchten. Soweit muß man das Gesetz erst mal überblicken, das es nicht nur um einen dieser Tatbestände geht, sondern welche Daten, wie geschützt werden müssen. Und da läßt es sich nicht allein an einer Auslegung festmachen, die privates von öffentlichem zu Trennen versucht. Bleibt zu hoffen, das die Entscheider in der Politik sich bei der nächsten Vorlage zur Gesetzesänderung auch als Betroffene wieder finden und sich doch mehr Gedanken über den Inhalt machen. |
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#4 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
Und ich bin mir sehr sicher, dass die Prüfung, ob der Beklagte Unternehmer, Verein etc. ist, die Zweite sein wird, die ein Richter vornehmen wird (nach der Prüfung, ob er überhaupt zuständig ist). Ist der Beklagte nämlich keiner sondern nur Hobbyfotograf, ist das die Begründung um die Klage schnellere als auf irgendeine andere Weise vom Tisch zu bekommen. Hans Geändert von ha_ru (25.04.2018 um 12:03 Uhr) |
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#5 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
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#6 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO besagt ziemlich verständlich:
Zitat:
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren, deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch. Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben, posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich". Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt und persönlich. Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen, und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von den Kosten für uns mal ganz zu schweigen. Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen, also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen ![]() https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist, sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt", und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut vor die Wand laufen. So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.
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#8 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Auch da wird das Fotografieren auf Veranstaltungen zum unkalkulierbaren Risiko.
Ich bin selber als "eherenamtlicher" Filmer auf 2 Open Air Festivals engagiert. Das Material wird u.a. zu Promotionszwecken für den Veranstalter genutzt und z.B. auf YouTube zu sehen sein. Ebenso werden Andere für den Veranstalter dort fotografieren. Privates Fotografieren und Filmen wird erlaubt sein, aber jegliche Veröffentlichung ohne explizite Freigabe des Veranstalters ist untersagt. Reicht es, das Hausrecht auszuüben und die Besucher auf die AGBen hinzuweisen und Aushänge zu machen, dass fotografiert und gefilmt wird und der Besucher ggf. auf den Aufzeeichnungen später öffentlich zu sehen ist? Und dass sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden erklärt. Muss und darf(!) man dann das Widerrufsrecht ausschliessen? Muss sich jeder Besucher mit Klarnamen, Unterschrift und Wohnort in eine Liste eintragen?
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#9 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Ich finde es nicht mehr lustig, wenn man sich fragen muss, ob man mit einem Fuß schon (übertrieben) im Knast steht, wenn man ein Bild mit einem Menschen darauf fotografiert und irgendwo zeigt.
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und was machen jetzt die ganzen Zeitungen, die ihre Leser auffordern, Bilder von den Veranstaltungen am Wochenende zuzusenden? Datenschutz ist gut und wichtig, keine Frage! Doch muss man um Straffrei auszugehen heute ein halber Rechtsanwalt sein? Ich finde, das ist eine echt bittere Pille die Fotograf hier schlucken muss. Hoch lebe die Blümchenfotografie! Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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#10 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Dieses ungefragte Verbreiten von Daten und Datensammlungen sind doch das eigentliche Problem. Kein Mensch möchte doch ungefragt über zufällige oder beabsichtigte Gruppenfotos mit Personenerkennung in Foren getraced werden können.
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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