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#1 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Ich finde es nicht mehr lustig, wenn man sich fragen muss, ob man mit einem Fuß schon (übertrieben) im Knast steht, wenn man ein Bild mit einem Menschen darauf fotografiert und irgendwo zeigt.
Die Streetfotografen früherer Jahre würden sich im Grabe umdrehen und was machen jetzt die ganzen Zeitungen, die ihre Leser auffordern, Bilder von den Veranstaltungen am Wochenende zuzusenden? Datenschutz ist gut und wichtig, keine Frage! Doch muss man um Straffrei auszugehen heute ein halber Rechtsanwalt sein? Ich finde, das ist eine echt bittere Pille die Fotograf hier schlucken muss. Hoch lebe die Blümchenfotografie! Gruß Wolfgang
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#2 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Dieses ungefragte Verbreiten von Daten und Datensammlungen sind doch das eigentliche Problem. Kein Mensch möchte doch ungefragt über zufällige oder beabsichtigte Gruppenfotos mit Personenerkennung in Foren getraced werden können.
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#3 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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#4 | |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Für mich sehe ich da kein Problem.
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#5 | |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Zitat:
Das hat ja auch der Vertreter des Justizministerium freimütig auf dem Freelens Kongress zugeben, dass da auch im Ministerium große Unsicherheit besteht. Ein absolutes Armutszeugnis! Blöd ist, dass jeder kommerziell fotografierende (dazu gehören natürlich auch die Medien) quasi zum Referenzfall werden kann. Ein Risiko, was sich eigentlich niemand erlauben kann. Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#7 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Zitat:
Zitat:
In Deutschland ist die DSGVO von der Politik einfach als Thema "verpennt" worden, kein einziger Politiker hatte das Thema scheinbar auf der Roste, und momentan stehen alle da, und sagen: "Wissen wir nicht, bzw. waren wir ja nicht - kommt ja aus Brüssel" Dabei lässt die DSGVO explizite Möglichkeiten zu, diese auf Landesebene noch mal auszugestalten. Das Bundesdatenschutzgesetz, das ja in gewisser Weise eine der Vorlagen für die DSGVO war, kennt zum Beispiel das sogenannte "Medienprivileg". Das ist ab Mai nicht mehr da. Inwieweit das Kunsturhebergestz für Fotographie noch relevant sein wird, bzw. der DSGVO juristisch unter- oder übergeordnet wird - auch da hat sich noch keiner Gedanken drum gemacht. Die GroKo lässt uns mit dem Thema schlichtweg vor die Wand laufen (ist jetzt kein "Regierungsbashing") und die Gerichte sollen das einfach in den nächsten Jahren fallweise entscheiden. Wir werden also in gewisser Weise zu "Versuchskaninchen". In anderen EU Ländern hat man das auf einfache Weise gelöst, denn die DSGVO lässt explizit hier Lücken, bzw. Ausgestaltungsmöglichkeiten. In Deutschland hatte man das nicht mal auf dem Schirm Germany: "No Points" ![]()
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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#8 | |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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#9 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Was würde denn ausreichen?
Ein Modelrelease für jeden einzelnen Besucher mit (ggf. befristetem) Ausschluss des Widerrufsrechts? Das ist nicht realisierbar. Nachher "flutscht da einer durchs Netz" der dann Ärger machen kann. Alleine die Verarbeitung der Videodaten dauert regelmäßig ein paar Monate, manchmal sogar Jahre.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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