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#1 | |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Zitat:
Keiner muss den Thread lesen! Auf allle Fälle schaft dieDSVGO im Fotobereich erhebliche Unsicherheiten, die erst noch der juristischen Klärung durch die Gerichte bedürfen. Die Abgrenzung "privat und fämiliär" von "gewerblich" kann von den Gerichten durchaus unterschiedlich bewertet werden. Wir werden gerade bei der Eventfotografie noch etliches erleben. Denkt mal nur an die Clubportale, für die sehr viele allabendlich unterwegs sind und wo es auch bei Nichtprofis durchaus Interpretationsspielraum zu gewerblich gibt. Die verdienen nix dran, aber schon der "free drink" könnte als Bezahlung gesehen werden...
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#2 |
Registriert seit: 27.12.2016
Beiträge: 53
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Hallo Leute,
vielleicht schieße ich mit meiner Meinung über das Ziel hinaus und der ein oder andere auch. Aber das neue Gesetzt tut es eben auch, und wie schon hier erwähnt wurde macht sich kein Politiker darüber Gedanken wie das Fotografen, ob Hobby oder Profi umsetzen soll. Wenn jemand sich der Street Fotografie verschrieben hat, wie bitte soll er das in Zukunft machen? Soll er nur noch Geisterstädte fotografieren? Denn es ist doch der Mensch der den Städten und anderen Lokationen leben gibt. Und wenn es noch einen Funken Demokratie in diesen Land und Europa gibt, dann nutzt den Link zur Petition und vielleicht können wir da noch etwas ändern. https://www.openpetition.de/petition...n-kunst-presse |
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#3 |
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 507
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Womit Du natürlich Recht hast!
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Viele Grüße Gerhard |
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