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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » DSGVO ab Mai - Fotographieren schlimmer als in Nordkorea ?
 
 
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Alt 04.04.2018, 21:40   #11
Gerhard55
 
 
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 507
Zitat:
Zitat von Fuexline Beitrag anzeigen
Was soll ich dann machen?
Ich komme aus der Event Fotografie und muss ganze Menschengruppen z.B. im CLub ablichten? das würde mir ja den job ruinieren ich kann ja nicht mit zetteln zu den Gästen kommen (400 Stück) und die unterschreiben lassen? Was soll ich tun?
Ist auf einem Deiner Event-Bilder in einer Menschengruppe ein Teilnehmer so deutlich zu erkennen, dass sein Bild über einen Datenabgleich mit frei zugänglichen Mitteln und Programmen einer bestimmten Person zugeordnet und weiteren über diese irgendwo auf der Welt auf irgendeinem Computer gespeicherten Daten verknüpft werden kann? Ich spreche hier nicht von Polizei-, Geheimdienst- oder Militärprogrammen, für diese Organisationen gelten die DSGVO und das BDSG sowieso nicht.

Außerdem heißt es in Art. 2 (1) ausdrücklich: "Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen."

Also: Die Aufnahme von Daten ist nicht Thema, sondern die Verarbeitung! Außerdem werden nirgends im Text Bilder oder Videoaufnahmen erwähnt. Es geht immer nur um personenbezogene, im speziellen vertrauliche bzw. schützenswerte Daten.

Sind Gruppenfotos auf Events personenbezogene Daten? Siehe hierzu Art. 4: "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: (1) „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (...) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;"

Man führe sich speziell alles, was nach dem Wort "insbesondere" kommt, zu Gemüte!

Wenn jemand zu einem Event geht, muss er auch damit rechnen, dass er fotografiert oder videografiert wird (stillschweigendes Einverständnis). Wenn er das nicht will, muss er halt dafür sorgen, dass er nicht zu erkennen ist bzw. nicht aufgenommen wird, oder im Nachgang den Foto/Videografen um Löschung bitten (und der wird ihm das sicher im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte tunlichst erfüllen). Die DSGVO und das BDSG entbinden nicht von der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen natürlichen Person zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte!

So what?
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Geändert von Gerhard55 (04.04.2018 um 21:44 Uhr)
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