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#11 | |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Zitat:
Damit würden Richter und die StA das gerade erst eingeräumte Recht "auf Vergessen werden" eines jeden Menschen in der EU ad absurdum führen. Das scheinen viele einfach auszublenden. Es geht nicht nur darum, das ich keine personen bezogenen Daten erheben darf, sondern auch darum das jeder das Recht hat, diese erhobenen Daten Löschen zu lassen. Und das in bestimmten Fällen auch in unbegrenztem Zeitraum nach der Erhebung dieser Daten. Dieses Recht kann aber nicht gewährleistet werden, wenn man die unrechtmäßige Erhebung nicht von vornherein ausschließt. Es bliebe für mich als Bürger im öffentlichen Raum die erste Frage unbeantwortet, "warum macht der oder die ein Foto von mir? Darf der doch gar nicht. Das sind meine Daten. Das bin ich." Hier geht es noch nicht mal darum, ob der Fotograf/ Smartphonbenutzer dieses Bild auf FB oder sonstwo veröffentlicht. Es geht allein um die Frage, auf welche Rechtsgrundlage er sich stützen darf, mit seiner Handlungsfreiheit in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen zu dürfen? Das Gesetz selbst enthält hier zuviele Unwägbarkeiten oder nicht beschriebene Tatbestandsmerkmale. |
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