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#14 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Ich würde jetzt mal zuerst zur Arbeiterkammer gehen und mich beraten lassen.
1.) Zuallererst wer dir die Kamera jetzt wirklich verkauft hat und welche Rolle die Firma dabei spielt 2.) um die rechtliche Teile für den eingeschrieben Brief an die Firma ordentlich hinzugekommen. Die Firma haftet in jedem Fall, wenn sie unwahre Aussagen gemacht hat z.b. dass die Kamera ohne eigene Prüfung in Ordnung sei und sie es aber nicht ist. 3.) Falls die Firma dahingehend nicht belangt werden kann, die schriftliche Herausgabe des Verkäufers, um sich schadlos zu halten. Das tun sie normalerweise nicht sehr gerne, da sie dann mit dem Verkäufer Zoff bekommen. Tut sie das nicht, kann sie sehr schnell selber haften, weil sie ja letztlich als sein Vertreter aufgetreten sind. 4.) Um dem Verkäufer die Rechtslage nach ABGB ordentlich mitzuteilen. Da geht es nicht um Kulanz oder so, sondern um die klare Haftung für einen Fehler, der wegen der 6 Monate Frist bereits als bei der Übergabe vorhanden angenommen wird. Abhängig davon würde ich dann anwaltlichen Rat bei der Durchführung suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass du im Recht bist, sodass die Kosten eh auf den Verkäufer gehen. Machst aber Fehler, hast ev. eine Fristversäumnis, kann sich das schnell mal andern und du bleibst drauf sitzen. Geändert von mrieglhofer (06.06.2013 um 19:30 Uhr) |
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