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#11 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Nach der EU-Richtlinie 76/769/EWG mit Stand September 2004 (-> zu finden u.a. hier) ist das in Verkehrbringen von Nickel ja nur in Produkten verboten, die unmittelbar und länger mit der Haut in Kontakt kommen. Aufgezählt sind als Beispiele nur Dinge, die wirklich dauerhaft mit der Haut in Kontakt kommen (Besteck z.B. nicht). Gruß, Bernd P.S.: Ein wenig OT, aber hier mal ein Artikel des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor zur Chrom- und Nickelabgabe von Besteckteilen an Lebensmittel: Geben Bestecke und Küchenutensilien aus Edelstahl Chrom und Nickel an Lebensmittel ab?
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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