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Alt 04.09.2024, 19:56   #1
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Wer bekommt die Fahrgast-Einnahmen im Nahverkehr? Sind die Teil der Ausschreibung bzw. die zu erwartende Höhe?
auch die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil viele Faktoren mitspielen. Die Einnahmen aus Verbundfahrscheinen werden innerhalb des Verbundes verteilt. Da gibt es unterschiedlichste Verfahren, wie vertragliche Regelungen oder Verteilungen basierend auf Fahrgasterhebungen oder Modellierungen. Bei Nahverkehrstickets, die über die Verbundgrenzen hinausgehen, wird es dann noch komplexer, weil die Anzahl der Beteiligten steigt, und Fahrgasterhebungen in den Umfängen nicht leist- und bezahlbar sind. Je pauschaler die Tickets sind, und desto größer die zugelassenen Verkehrsräume sind, desto mehr ist man auf sehr, sehr aufwendige Modellierungen angewiesen. Und dann gibt es noch Fv-Tickets, die in unterschiedlichem Umfang die Nutzung von Nahverkehrsleistungen zulassen (aufgrund einer tariflichen Anerkennung oder einer Zusatzleistung), so dass hier der Fernverkehr Teile der Einnahmen an den Nahverkehr abführen muss.

Das Deutschlandticket, das ja nicht nur für den schienengebundenen Nahverkehr, sondern für fast(!) alle Nahverkehrsunternehmen (so auch Bus oder U-Bahn) gültig ist, stellt eine ganz neue Herausforderung da. Das hat Berlin erstmal nicht interessiert, als es das Ticket aus dem Hut zauberte.


Dat Ei
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Alt 04.09.2024, 20:18   #2
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Dimage A1 und A2

Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
auch die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil viele Faktoren mitspielen.
Die Antwort geht für mich ein bisschen an meiner Frage vorbei. Kann durchaus sein, dass ich mir eine Ausschreibung zu simpel vorstelle. Ich vermute, es werden Strecken, Fahrten, Halte und Fahrgastzahlen ausgeschrieben. Als Leistungserbringer (ich bleibe bei der Deutschen Bahn) gebe ich ein Angebot ab, was ich dafür haben will. Der Preis wird sich sicherlich danach richten, ob ich neben der direkten Bezahlung durch den Ausschreibenden mit weiteren Einnahmen aus Ticketerlösen erwarten kann. Ist das in der Regel so und werden in den Ausschreibungen im Normalfall zu erwartende Einnahmen genannt?

PS: Danke übrigens noch für den Einblick in eine Welt die man sonst nur als Fahrgast kennt.

Geändert von kk7 (04.09.2024 um 20:21 Uhr)
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2024, 07:38   #3
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Ist das in der Regel so und werden in den Ausschreibungen im Normalfall zu erwartende Einnahmen genannt?
das kann ich Dir nicht sagen, da ich noch keine Ausschreibungsunterlagen auf dem Tisch liegen hatte. Ich kann da aber gerne mal mit Kollegen Rücksprache halten, die in den Themen zuhause sind. Wird aber noch einige Tage dauern, weil ich erst nächste Woche wieder in Präsenz bin.

Ein bisschen was zum Thema SPNV gibt es hier zu lesen.


Dat Ei
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Alt 05.09.2024, 11:00   #4
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Ich kann da aber gerne mal mit Kollegen Rücksprache halten, die in den Themen zuhause sind.
Danke, das wäre nett
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2024, 18:21   #5
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Moin, moin,

heute hatte ich die Gelegenheit, einen Kollegen online zu sprechen und ihn nach dem Sachverhalt zu fragen. Es ist so, dass üblicherweise in den Ausschreibungsunterlagen die Fahrgastzahlen (Ist-Zustand) genannt werden. D.h., es gibt keine Prognosezahlen. Der zu erwartende Erlös ist nicht genannt, insbesondere nicht, weil die Tarifierung nicht unbedingt in der Hand des Aufgabenträgers liegt. Gängig sind sowohl Brutto-Verträge, bei denen der Betrag für den Leistungsumfang feststeht und alleinig der Aufgabenträger die Chancen und Risiken trägt, oder Netto-Verträge, bei denen der EVU am Erfolg oder Misserfolg partizipieren kann. In den letzten Jahren werden vermehrt Bonus-Malus-Regelungen in die Verträge aufgenommen, um den EVUs bei guter Erbringung ihrer vertraglich geregelten Leistung ein Extra zu geben, oder bei Minderleistung sie finanziell abzustrafen. Da solche Verträge lange Laufzeiten haben, wird es auch noch einige Jahre dauern, bis sie in der Fläche Standard sind. Die EVUs bevorzugen aus den Gründen gerne Laufzeitverlängerungen bestehender Vertragswerke.

Oben habe ich immer von einem Aufgabenträger gesprochen. Bei Linien oder Netzen, die über Landesgrenzen hinweg betrieben und ausgeschrieben werden, sind durchaus auch mehrere Aufgabenträger beteiligt. In solchen Fällen wird zwischen den Beteiligten oftmals ein federführender Aufgabenträger ausgewählt, der stellvertretend die Ausschreibung durchführt.


Dat Ei
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Alt 05.09.2024, 19:18   #6
kk7
 
 
Registriert seit: 21.11.2016
Beiträge: 1.790
Danke für die ausführlichen Informationen. Ich musste erst mal nachschauen, wer mit Aufgabenträger genau gemeint ist. Wikipedia ist da sehr hilfreich und liefert dann auch gleich noch eine Verlinkung zum z.B. Bestellerprinzip. Wenn die Fachbegriffe bekannt sind findet man auch was

Wenn ich Deine und die Informationen auf Wikipedia richtig interpretiere sind die EVUs finanziell vom Deutschland Ticket weniger betroffen. Die Verkehrsunternehmen und Verbünde dürften die Hauptlast der Mindereinnahmen tragen.

Verweise auf Wikipedia für weitere Interessierte:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96...bentr%C3%A4ger
https://de.wikipedia.org/wiki/Bestel...ip_(Nahverkehr)
kk7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2024, 07:34   #7
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.027
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von kk7 Beitrag anzeigen
Wenn ich Deine und die Informationen auf Wikipedia richtig interpretiere sind die EVUs finanziell vom Deutschland Ticket weniger betroffen. Die Verkehrsunternehmen und Verbünde dürften die Hauptlast der Mindereinnahmen tragen.
nun, der ganze Bereich der Verteilung der Einnahmen und Kompensationen hängt auch ein gutes Jahr nach der Einführung des Deutschlandtickets noch in der Luft. Der Bund, der das Problem in die Welt gesetzt hat, hält sich brav zurück und sieht seine Aufgaben für erledigt an, während sich die eigentlich Betroffenen in endlosen Diskussionen verstricken und nicht vom Fleck kommen.

Zudem führt das Deutschlandticket zwangsläufig zu einem Tarifkannibalismus, weil es andere Fahrscheingattungen verdrängt. Das kann bei gewissen Vertragskonstellationen dazu führen, dass z.B. der kleine, ländliche Busbetreiber statt seine Fahrpreise zu erheben, nur noch die Brotkrumen abbekommt, die ihm irgendwann per Verteilung vom Deutschlandticket zugewiesen werden.


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