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#11 | |
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
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Zitat:
Ist Braunkohle im Kaminofen überhaupt noch zulässig? Und selbst wenn, dann torpedierst du dir damit uU auch für Scheitholz die ab 2024 wohl obligatorische Feinstaub und Abgasmessung im Schornstein. Ab 2024 kann man (ohne Einschränkungen bzgl Messwerten) mW in Wohnungen nur noch festeingebaute Kachelöfen, historische Feuerstellen bzw Alleinheizungen mit Holz betreiben. Derzeit wird ja wieder an der BImSchV gebastelt. Ich habe noch Scheitholz von vor 20 Jahren rumliegen (teils drinnen teils draußen) und mir vor zwei Jahren wegen dessen optimaleren Verbrennung als Notofen einen sogenannten Sturzbrandofen zugelegt und diesen noch nie angeheizt. Aber während meine anderen zwei Kaminöfen (einer davon mit Betonteilen ummantelt) wahrscheinlich nur noch bis 2024 zulässig sind, denke ich, dass der Sturzbrand mit seiner doppelten Brennkammer auch noch länger das BImSchG nicht zu fürchten braucht. Aber wer weiß das schon?
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robert ![]() Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe (=> nur ~30km zur German Riviera ![]() |
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