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#11 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.192
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Also 'ruhend' im Gegensatz zu 'blinkend'.
Ahh, ok. Das ergibt Sinn. ![]() Auf der Seite von Pro-Velo Schweiz steht dazu: '...Bei Dämmerung, nachts und in Tunnels: ein ruhendes Licht vorne (weiss) und hinten (rot). Zusätzliche blinkende Lichter sind erlaubt. ...' ![]() Im entsprechenden Art. 216 der VTS steht noch: '... Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein. ...' Also bei Ausfall der normalen Lichtanlage am Fahrrad hinten das Helmlicht herausnehmen, an den Gepäcktrager klemmen und auf Dauerlicht schalten. Voilà! ![]() ![]()
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' |
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