Zitat:
Zitat von lampenschirm
ich habe nur einen Bruchteil hier gelesen......
mir ist nur nicht klar warum analoge Knipsen nicht betroffen sein sollen. Ich kann doch bestens scannen.
oder ich kann am TV Standbilder ziehen von irgend welchen Liveveranstaltungen ....
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Das analoge Bild, welches mit Film erzeugt wurde ist kein Datensatz, so einfach ist das. Ein digital erstelltes Bild sind nichts anderes als Daten, deshalb greift hier der Datenschutz. Machst du durch scannen oder abfotografieren aus einem analogen Bild (Negativ) ein digitales Bild, fertigst du ein Datensatz an, wobei dann sofort die Datenschutzverordnung greift. Nur ein Bild, das von der Herstellung bis zur Ausgabe analog gefertigt wird ist nicht betroffen.
Momentan sieht die Lage so aus, dass schon das erstellen eines digitalen Bildes (Erstellung eines Datensatzes) auf der ein Mensch zu sehen ist, unter strafe gestellt werden kann. (nicht muss!)
Gruß Wolfgang