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#27 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Hallo,
auch in Deutschland gilt: als privater Endkunde hat man kein Anrecht darauf, eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausgestellt zu bekommen (steht in §14 Nr.2 UStG). Man hat lediglich nach §368 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung einer Quittung über den Kaufpreis (inkl. aller Steuern und Abgaben und Versand, was dann aber nicht separat aufgeführt sein muss, wie ich das Wort Quittung verstehe). Wie das dann abläuft, wenn man mit hier der Kamera nach einer Reise nach außerhalb EU wieder einreisen will und dem Zoll nachweist mit der Quittung, dass man die Kamera vor der Reise schon hatte (und die dann dem nicht entnehmen können, ob man auf das von einem Chinesen gekauften Teil auch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat) - das erschließt sich mir nicht. Kann sein, dass Quittung mit Datum reicht. Kann sein, dass man, da man die Abfuhr der Steuer nicht nachweisen kann, ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung am Hals hat... Liebe Grüße, Andreas
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Einige Bilders: Homepages sind wg. der DSGVO abgeschaltet! Status: Tschüss ![]() ![]() |
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